Gericht bestätigt: Videoüberwachung der Tübinger Wohnprojekte war illegal
von: AK Überwachung der Schellingstraße (indy) Eine heimliche, fast vierwöchige Videoüberwachung der Wohnprojekte Schellingstraße und Ludwigstraße 15 im Juli 2016 durch die Tübinger Polizei war rechtswidrig. Dies hat das Landgericht Tübingen am 11. März 2020 in zweiter Instanz entschieden und damit einen vorhergehenden Beschluss des Amtsgerichtes aufgehoben. Die “Maßnahme stellte […] eine längerfristige Observation dar … Continue reading Gericht bestätigt: Videoüberwachung der Tübinger Wohnprojekte war illegal
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