Am 07.12. soll um 09:00 Uhr am Landgericht Aachen in Raum A 1.010 ein Prozess gegen einen Freiburger Aktivisten wegen der Räumung des Hambacher Waldes im September 2018 stattfinden. Der Beschuldigte wurde dabei bereits vor einem Jahr vom Amtsgericht Düren freigesprochen, die Staatsanwaltschaft will aber scheinbar den neu geschaffenen Paragrafen §114 bis an seine Grenzen treiben.
Der Vorwurf: Der Aktivist soll einen Polizeibeamten bei seiner Festnahme getreten haben. Dazu wurden beim ersten Prozess zwei Beamt*innen als Zeug*innen gehört. Der angeblich geschädigte Beamte selbst konnte sich nicht wirklich erinnern, ob es überhaupt einen Tritt gegeben hatte. Eine weitere Polizeibeamtin sagte dann aber aus den angeblichen Tritt gesehen zu haben. In einer Situation als der Beschuldigte bereits am Boden war und der angeblich Geschädigte ihm bereits auf dem Rücken kniete. Die Staatsanwaltschaft sah daraufhin den Tritt als bewiesen an. Sie argumentierte weiter, dass der Tritt auch gar nicht nötig sei zur Verurteilung. Dafür reichte laut Staatsanwalt das alleinige Zurennen auf die Polizeikette. Das Amtsgericht folgte dieser Logik nicht und urteilte deshalb mit einem Freispruch.
Das neue Verfahren wurde bereits mehrfach verschoben, aber die Staatsanwaltschaft will dennoch weiter ihre Argumentation durchsetzten. Sollte diese Argumentation des „Zurennens“ auf Beamt*innen zu einer Verurteilung führen, hätte dies zur Folge das Aktivist*innen willkürlich zu hohen Geldstrafen verurteilt werden könnten. In diesem Fall fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen.