Robin G20 Prozess

September 2018

Robins Prozess geht weiter in der zweiten Instanz

Nach einer Verurteilung der Angeklagten Robin wegen vermeintlicher Körperverletzung zu 90 Tagessätzen hat weder die Angeklagte, noch die Staatsanwaltschaft das Urteil anerkannt.

So sind sowohl die Aktivistin Robin als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Die Begründung der Staatsanwaltschaft waren zum einen die vermeintlich verursachten Kopfschmerzen trotz Helm, die nicht im Urteil berücksichtigt worden wären. Zum anderen sei das Strafmaß im Hinblick darauf, dass gleich zwei Straftaten verübt worden seine, zu niedrig.

Einen neuen Prozesstermin gibt es bisher noch nicht, wird aber sobald er feststeht bekannt gegeben.

 

04.07.2018

Kopfschmerzen durch angeblichen Klaps auf den Helm

Die Angeklagte Robin wird wegen vermeintlicher Körperverletzung zu 90 Tagessätzen verurteilt

Nach der gestrigen Verhandlung im Amtsgericht Hamburg-Mitte wegen Körperverletzung, Widerstand und tätlichem Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten wurde die Aktivistin Robin zu 90 Tagessätzen á 5 Euro verurteilt. Die im Strafbefehl geforderte Tagessatzhöhe von 25 Euro wurde zwar deutlich verringert, jedoch wurde die Angeklagte nach den Artikeln §§ 113, 114 und 223 schuldig gesprochen.

Die Verteidigung hatte eine Einstellung des Verfahrens gefordert, derer sich die Richterin von Urban offen gezeigt hatte, die jedoch von Seiten der Staatsanwaltschaft klar abgelehnt wurde, da laut dieser die Beweislage eindeutig sei. Laut Staatsanwaltschaft hätten die §§ 113, 114 ein Mindeststrafmaß von 90 Tagessätzen.

Es wurden zwei Polizeizeugen befragt. Zuerst wurde der angeblich geschädigte PK Kühner aus Berlin befragt, der einen leichten Schlag auf den Hinterkopf gespürt haben mag, jedoch nichts gesehen hatte und nicht zuordnen konnte, woher der Schlag kam. Danach wollte er aber einen leichten Druckschmerz und Kopfschmerzen verspürt haben.

Anschließend wurde der Zeuge POM Marx, ebenfalls Polizeibeamter aus Berlin, befragt, der den Schlag beobachtet haben mag und die Angeklagte ohne sie anzusehen zweifelsfrei identifizieren konnte.

Nach der Schilderung des Ort des Geschehens, vorangegangener Ereignisse und der Festnahme eines anderen Beschuldigten wurde der Tathergang beschrieben, bei dem es angeblich zu einem leichten Klaps auf den behelmten Hinterkopf des Beamten gekommen sein soll. Nach Ausführungen und pantomimischer Darstellung des Zeugen Marx wurde deutlich, dass es sich weniger um einen amateurhaften „Tennisaufschlag“ als um einen unbeschleunigten Klaps aus dem Handgelenk gehandelt haben soll. Eine erstaunlich detailreiche Erzählung in Anbetracht dessen, dass in den ursprünglichen Zeugenaussagen, noch deutlich mehr Widersprüche zu finden waren. Der Zeuge Marx konnte sich nicht mehr an die Körperhaltung des PK Kühner erinnern. Nachdem ihm aber die Richterin eine kniende Haltung vorschlug, bestätigte er diese fleißig.

Da die Zeugenaussagen einigermaßen stimmig schienen, sich nicht widersprachen und keine wichtigen Details fehlten, sah die Staatsanwaltschaft bei Polizeizeugen natürlich keinerlei Zweifel an der Richtigkeit der Aussagen und den konstruierten Vorwürfen gegenüber der Angeklagten. Genauso bestand für sie kein Zweifel, dass es sich bei einem angeblichen Klaps mit der bloßen Hand auf einen gepanzerten Helm um einen tätlichen Angriff und um Körperverletzung handeln würde. Obwohl sich die Richterin anfangs zu einer Einstellung bereit erklärt hatte, sah sie dann im Verlauf des Prozesses ebenfalls keinen Grund mehr für Zweifel. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Erhöhung der Tagessatzanzahl auf 110 wurde von der Richterin nicht übernommen, sie blieb bei den ursprünglichen 90.

Wie befürchtet wird der neue §114 zur Kriminalisierung jeglichen friedlichen Protests genutzt. Wer sich gegen die Zustände wehrt, ob auf Demos, Aktionen oder anderswo, muss also immer mit juristischen Konsequenzen rechnen, denn Polizeizeugen haben immer Recht und werden immer kreativer in ihren Erzählungen. Auch wenn sie uns ihre Macht spüren lassen, uns einschüchtern wollen und versuchen, so viele Menschen wie möglich zu kriminalisieren, wird ihr Plan nicht aufgehen und bestätigt mal wieder, dass der neutrale Rechtsstaat eine Illusion ist. Menschen, die für linke Utopien kämpfen, die rassistisch diskriminiert werden oder anderweitig nicht in ihr System passen, werden systematisch verfolgt, während die Verbrecher des Systems ungehindert weitermachen können und sogar aktiv vom Staat geschützt werden. So ist die Justiz nur ein weiteres Mittel des Staates und der Machthabenden ihre politischen Interessen durchzusetzen.

 

19.06.2018

Prozess am 20.06. bis auf weiteres abgesagt

G20 Prozessbeginn gegen Robin scheitert zunächst an Formfehlern

Heute morgen, am 19.06, wurde der geplante Beginn des Prozesses gegen die Aktivistin Robin für den morgigen Mittwoch, den 20.06.2018, um 14 Uhr spontan abgesagt, da der verschickte Strafbefehl ungültig war. In dem falsch ausgestellten Strafbefehl gab es zwar den Vorwurf der Körperverletzung, der vorgeworfene Sachverhalt beziehungsweise der Tathergang, waren aber in dem Schreiben vergessen worden, stattdessen befand sich dort ausschließlich ein leerer Platzhalter.

Dabei wird deutlich, wie überfordert das Amtsgericht Hamburg-Mitte offensichtlich mit all ihren Strafbefehlen, die sie ausstellen und Prozesse die sie führen sollen, ist.

Die Hauptverhandlung ist damit fürs erste abgesagt und ihre Überrumpelungsstrategie ist damit nicht aufgegangen. Nach dem Erhalten des Strafbefehls war sofort Einspruch eingelegt und ein Anwalt kontaktiert worden. Zehn Tage später wurde bereits der Gerichtstermin verkündet, an welchem der Anwalt keine Zeit hatte. Der Antrag auf Verschiebung wurde jedoch abgelehnt, mit der Begründung, dass die Terminplanung des Gerichtes, sowie die Vorladung der Zeugen vorgehe und der Anwalt zu spät beauftragt worden wäre. Dies erscheint befremdlich, da dieser direkt am Tag der Bekanntgabe des Prozesstermins beauftragt wurde. Das ganze beruht letztlich darauf, dass der Einspruch gegen den Strafbefehl nicht vom Anwalt, sondern von der Angeklagten eingelegt wurde.

Eine Verteidigung wurde durch das Gericht erschwert, da vier Tage vor dem Prozess, über das Wochenende noch ein*e Anwält*in gefunden werden musste und die Akteneinsicht nur in Hamburg gewährt wurde, was es bei einem Anwalt aus einer anderen Stadt schwer macht, sich vorzubereiten.

Das Gericht nahm also bewusst in Kauf, dass die Angeklagte ohne Anwält*in und ohne ausreichende Vorbereitung mit der Akte, den Prozess hätte führen müssen. Das konnte nun erfolgreich abgewehrt werden.

Der weitere Ablauf ist noch unklar, vermutlich wird ein neuer Strafbefehl ausgestellt und das Verfahren dann mit einem neuen Gerichtstermin weitergeführt. Falls das geschehen sollte, wird der neue Termin wieder hier veröffentlicht werden.

Solidarität statt Strafbefehle!

Freiheit für alle G20 Gefangenen!

 

 

15.06.2018

Die G20 Repressionswelle geht weiter – Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung

Am kommenden Mittwoch den 20.06.2018 findet der Prozess der Aktivistin Robin am Amtsgericht Hamburg Mitte wegen Körperverletzung statt. Wie die Polizei den Vorwurf Körperverletzung konstruieren und begründen will bleibt unklar.

Elf Monate nach den G20 Protesten in Hamburg sind immer mehr Menschen von der darauffolgenden Repression betroffen, weil sie gemeinsam gegen die menschenverachtende Politik der G20 und ihren unsinnigen Gipfel in Hamburg demonstriert haben.

Trotz all ihrer Hetze vor, während und nach dem Gipfel, ist es weder den Medien noch den Sicherheitsbehörden gelungen, uns zu spalten. Wir lassen uns nicht einschüchtern, nicht klein kriegen, egal wie stark ihre Repression ist. Und das wird ihnen auch jetzt nicht gelingen!

Wir lassen es uns nicht verbieten für unsere Ideale zu kämpfen. Auch wenn dieser Gipfel zu Ende ist, unser Kampf für eine bessere Welt ohne Krieg, Ausbeutung, Ungerechtigkeit, Unterdrückung und Knäste ist es nicht.

Durch den demokratiefeindlichen, autoritären Verfolgungswillen des Staates, versucht er immer mehr Verurteilte zu präsentieren, egal um welchen Preis. Die massive Polizeipräsenz, Gewalt und Überwachung vor und während dem Gipfel, war nur der Anfang. Es sitzen seit dem Gipfel Menschen im Knast und die Polizei hat angekündigt ca. 3000 Verfahren nach den Protesten zu verfolgen. Jetzt braucht es gegenseitige Unterstützung und Solidarität. Die Repression richtet sich gegen Einzelne, gemeint sind wir alle. Das sollte nicht nur eine Parole sein. Wenn wir uns gemeinsam ihrer Repression entgegenstellen und uns unterstützen bei Prozessen, im Knast und im Alltag, verliert ihre Drohkulisse an Wirkung und wir werden handlungsfähiger. Deshalb freuen wir uns über eine solidarische, bunte, deeskalative Prozessbegleitung am kommenden Mittwoch.

Die Verhandlung findet im Amtsgericht Hamburg Mitte um 14:00 Uhr, am Sievekingplatz 3 (Strafjustizgebäude) Sitzungssaal 186 / Erdgeschoss statt. Eine vorherige Personenkontrolle am Eingang des Sitzungsaals, sowie die Abnahme von Handys wurde angekündigt. Wie immer gilt, wer bei den G20 Protesten beteiligt war und nicht erkannt wurde oder einen offenen Haftbefehl hat, sollte nicht zu Prozessen gehen.

Unsere Solidarität gegen ihre Repression!