Italy: Call for financial support for Scripta Manent

malacoda:
[originale in italiano qui]

The second degree of the «Scripta Manent» trial will begin in Turin on July 1st, 2020. We ask comrades and people in solidarity for economic support, all the more important because in these months of lockdown the benefit initiatives have been reduced to a minimum if not completely interrupted.

The bank references to send money are:

Iban: IT56M0567617295IB0000592586
Accountholder: Omar Nioi
Bank: Banco di Sardegna
Bic/Swift code: SARDIT3S100

For any information contact the e-mail: cassamanent[at]anche.no

Zum Hintergrund der Repression „Scripta Manent“

Aus einem Übersichtstext zu Repression gegen Anarchist*innen in Italien von Juli 2019 von barrikade.info

Über das Urteil im Prozess „Scripta Manent“
Am 24. April verkündete das Beistandsgericht Turin die Strafe in erster Instanz für den Prozess „Scripta Manent“ . Bei dieser repressiven Operatio wurden am 6. September 2016 fünf Gefährt*innen verhaftet, und zwei weitere (Alfredo und Nicola) hatten die Nachricht über die Untersuchungshaft erhalten, während sie bereits im Gefängnis für den Angriff auf Roberto Adinolfi vom 7. Mai 2012 waren (Alfredo Cospito und Nicola Gai waren bereits in Haft, da sie dafür verurteilt wurden, Roberto Adinolfi, CEO von Ansaldo Nucleare, verletzt zu haben (Genua, 7. Mai 2012). Die Aktion wurde in einem Communiqué der „Nucleo Olga“ der FAI/FRI begründet. Im Prozess haben sich beide individuell zur Tat bekannt. Die beiden wurden für jeweils etwa 9 und 8 Jahre verurteilt.)

Alfredo wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt, er wird verantwortlich gemacht für den Besitz und den Transport von Sprengstoffen im Zusammenhang mit der Bombe im Parco Ducale in der Nähe der Parma RIS („Department für wissenschaftliche Untersuchungen“ der Carabinieri) vom 24. Oktober 2005 (der Vorwurf des Anschlags wurde fallengelassen, da dies unmöglich war, da der Zünder der Bombe ausgeschaltet war), der Briefbombe, die am 2. November 2005 an den damaligen Bürgermeister von Bologna Cofferati geschickt wurde (hier lautet die Verurteilung Bombenanschlag sowie „Besitz und Transport von Sprengstoffen“), von Anschlägen mit mehreren Sprengkörpern an der Carabinieri-Schule in Fossano am 2. Juni 2006 und im Bezirk Crocetta in Turin am 7. März 2007 (Verbrechen des „Massakers, das dadurch verschärft wurde, dass das Ziel die Polizei gewesen wäre“ – vom erschwerenden Umstand der politischen Motivation wurde Alfredo freigesprochen), die Versendung von Sprengstoffpaketen an den damaligen Bürgermeister von Turin (Chiamparino), an den Herausgeber der Zeitung „Torino Cronaca“ (Giuseppe Fossati) und an COEMA Edilità (Unternehmen, das an der Umstrukturierung des CIE, „Identifikations- und Ausweisungszentrum“ für Migrant*innen, beteiligt ist) im Juli 2006. Er ist auch beschuldigt, Unterstützer der FAI (Federazione Anarchica Informale) zu sein, welche als „subversive Vereinigung mit terroristischen Zwecken“ definiert wird. Der erschwerende Umstand der Transnationalität wurde fallengelassen.

Anna wurde wegen der Bomben in Crocetta und Fossano (2006 und 2007) und der explosiven Pakete vom Juli 2006 (für die gleichen drei, für die Alfredo verurteilt wurde) sowie wegen einer „subversiven Vereinigung mit terroristischen Zwecken“ als Unterstützerin der FAI zu 17 Jahren Haft verurteilt.

Nicola wurde wegen „subversiver Vereinigung mit terroristischen Zwecken“ zu 9 Jahren Haft verurteilt.

Marco und Sandro wurden wegen der Teilnahme an einer „subversiven Vereinigung mit terroristischen Zwecken“ zu 5 Jahren verurteilt.

Alle anderen Angeklagten wurden freigesprochen (für alle 23 Gefährt*innen war die Hauptanklage „subversive Vereinigung mit dem Ziel des Terrorismus und der Untergrabung der demokratischen Ordnung“ und nur für einige Gefährt*innen der „Anstiftung zur Begehung eines Verbrechens“ und „Terroranschlags“). Alle Verurteilten bleiben im Gefängnis, während Danilo aus dem Gefängnis entlassen wird und Valentina den Hausarrest verlässt (in diesen wurde sie im Dezember 2017 vom Rebibbia-Gefängnis in Rom aus verlegt).
Das Gericht hat ab dem 24. April 90 Tage Zeit für die Urteilsbegründung.