Stellungnahme: Recht auf Stadt Netzwerk verurteilt Zwangsräumung von kranker Frau durch SEK in Freiburg-Waldsee

Recht auf Stadt Freiburg:
Am Mittwoch, den 5. November, wurde eine 60 Jahre alte Frau aus ihrer Wohnung in Freiburg-Waldsee gewaltsam zwangsgeräumt. Laut Polizei verweigerte sie der Gerichtsvollzieherin den Zutritt zur Wohnung und drohte Benzin zu verschütten. Ein deswegen angefordertes SEK brach in ihre Wohnung ein und stellte fest, dass sie sich selbst so schwere Verletzungen zugefügt hatte, dass sie in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste. Als Recht auf Stadt Netzwerk Freiburg verurteilen wir diese gewaltsame Zwangsräumung.

Die Frau wandte sich im Sommer an unser Netzwerk und schilderte uns ihren Fall telefonisch: Laut ihrer Aussage wechselte der Eigentümer des Hauses (Erbe). Sie hatte den Eindruck, dass ihr neuer Vermieter sie nicht weiter als Mieterin behalten wollte. Als sie dann unverschuldet in Zahlungsverzug für ihre Miete geriet, da das Amt diese nicht rechtzeitig überwies, wurde ihr die Kündigung ausgesprochen. Da sie nur ein geringes Einkommen hat (Erwerbsunfähigkeitsrente + Sozialhilfe) wollte sie sich zuerst nicht an einen Anwalt wenden, sondern versuchte selbst einen Widerspruch gegen die Räumungsklage zu formulieren. Zur Gerichtsverhandlung konnte sie aufgrund ihrer schweren physischen Erkrankung nicht erscheinen. Entsprechend wurde ihrem Widerspruch nicht stattgegeben. Als dann die Zwangsräumung im August vor der Tür stand, entschied sie sich doch Hilfe zu suchen und wandet sich an unser Netzwerk. Sie wollte jedoch aufgrund diverser Gründe ihren Fall nicht in der Öffentlichkeit wissen und entschied sich schlussendlich gegen unsere Unterstützung. Wir konnten ihr am Ende nur einen Mietrechtsanwalt empfehlen – offensichtlich ohne Erfolg.

Der Fall zeigt exemplarisch warum wir als Recht auf Stadt Netzwerk das Ende von Zwangsräumungen fordern: Gerade besonders vulnerable Gruppen wie Kranke oder Arme sind von ihnen betroffen und haben oft nicht die Ressourcen um sich adäquat gegen ihre drohende Obdachlosigkeit zu wehren. Eine Zwangsräumung ist für die Betroffenen ein Akt der Gewalt, bedeutet sie doch den Verlust des eigenen – oft als einzigsten sicheren Rückzugsort erlebten – Zuhauses, der Verlust von sozialen Netzwerken in der Nachbarschaft und – bei den derzeitigen Mietpreisen – eine massive Verschlechterung der Wohnsituation oder gleich die Obdachlosigkeit. Gerade in Zeiten einer Pandemie sollte es keine solchen Zwangsräumungen geben, insbesondere nicht von Angehörigen einer Risikogruppe! Dass die Frau sich während der Räumung in einem psychischen Ausnahmezustand befand ist offensichtlich. Dass sie ihre Wut am Ende gegen sich selbst richtete und nicht die Kraft hatte gegen ihre Räumung politisch zu kämpfen, muss uns als mietpolitisch Aktive zu denken geben.

Solltet ihr von einer Zwangsräumung bedroht sein, meldet euch bei uns (info[at]rechtaufstadt-freiburg.de) falls ihr Unterstützung benötigt. Solltet ihr mitbekommen, dass eure Nachbar*innen von einer solchen Räumung bedroht sind, versucht sie zu unterstützen. Arbeiten wir an einer Bewegung die solche Räumungen abwenden kann und an einer Gesellschaft in der das Recht auf Wohnen für alle Menschen Realität wird.