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§114 Berufungsverhandlung gegen Freiburger Aktivisten im Zusammenhang mit der Räumung des Hambacher Waldes 2018

via RH Freiburg

Am 07.12. soll um 09:00 Uhr am Landgericht Aachen in Raum A 1.010 ein Prozess gegen einen Freiburger Aktivisten wegen der Räumung des Hambacher Waldes im September 2018 stattfinden. Der Beschuldigte wurde dabei bereits vor einem Jahr vom Amtsgericht Düren freigesprochen, die Staatsanwaltschaft will aber scheinbar den neu geschaffenen Paragrafen §114 bis an seine Grenzen treiben.
Der Vorwurf: Der Aktivist soll einen Polizeibeamten bei seiner Festnahme getreten haben. Dazu wurden beim ersten Prozess zwei Beamt*innen als Zeug*innen gehört. Der angeblich geschädigte Beamte selbst konnte sich nicht wirklich erinnern, ob es überhaupt einen Tritt gegeben hatte. Eine weitere Polizeibeamtin sagte dann aber aus den angeblichen Tritt gesehen zu haben. In einer Situation als der Beschuldigte bereits am Boden war und der angeblich Geschädigte ihm bereits auf dem Rücken kniete. Die Staatsanwaltschaft sah daraufhin den Tritt als bewiesen an. Sie argumentierte weiter, dass der Tritt auch gar nicht nötig sei zur Verurteilung. Dafür reichte laut Staatsanwalt das alleinige Zurennen auf die Polizeikette. Das Amtsgericht folgte dieser Logik nicht und urteilte deshalb mit einem Freispruch.

Das neue Verfahren wurde bereits mehrfach verschoben, aber die Staatsanwaltschaft will dennoch weiter ihre Argumentation durchsetzten. Sollte diese Argumentation des „Zurennens“ auf Beamt*innen zu einer Verurteilung führen, hätte dies zur Folge das Aktivist*innen willkürlich zu hohen Geldstrafen verurteilt werden könnten. In diesem Fall fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen.

Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung: Prozess gegen Pius-Gegner

via RH Freiburg
09. Dezember | 09:00 Uhr | Amtsgericht Freiburg (Holzmarkt 2) Sitzungssaal 3 | Treffpunkt zur Prozessbegleitung um 08:30 Uhr

Nach einer Corona-bedingten Verschiebung steht am 09. Dezember ein Pius-Gegner wegen eines angeblichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§114 StGB) vor Gericht. Der §114 StGB ist eine Verschärfung des §113 StGB (Widerstand) und wurde im Jahr 2017 eingeführt u.a. um bei politischen Protesten (wie bei dem damals anstehenden G20 Gipfel in Hamburg) härtere Strafen gegen Teilnehmer*innen verhängen zu können. Als Rote Hilfe OG Freiburg rufen wir zur solidarischen Prozessbegleitung auf.

Spendenkonto für Pius-Gegner*innen

Inhaber: Rote Hilfe OG Freiburg
IBAN: DE 47 4306 0967 4007 2383 64
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Piusbrüder 2019

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Kundgebung 28.11. Freiburg: Freiheit für alle Angeklagten der G20 Proteste!

via RH Freiburg
Wann:
28.11.2020 | 14:00 Kundgebung | 14:30 gemeinsames Foto für die Betroffenen
Wo: Eisenbahnstraße Ecke Bismarkallee
Weitere Infos: https://tacker.fr/node/8301

Auch nach mehr als drei Jahren nach dem G20-Gipfel in Hamburg ist ein Ende der staatlichen Repression nicht abzusehen. Im Dezember soll der erste Prozess im sog. Rondenbarg-Komplex gegen fünf junge Angeklagte starten. Sie sind die jüngsten der insgesamt über 80 Angeklagten, denen im Rahmen eines Pilotverfahrens der Prozess gemacht werden soll. An ihnen sollen exemplarisch die Beweisführung und Konstruktion der Vorwürfe durchexerziert werden, die nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch in möglichen späteren Verfahren gegen ihre Genoss*innen angewandt werden sollen.

Die Angeklagten gehören zu den ca. 200 Demonstrant*innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei diesem Angriff wurden zahlreiche Aktivist*innen verletzt, elf von ihnen schwer.
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Grenzenlose Solidarität gegen die staatlichen Angriffe!

* Aufruf zur Demo gegen Repression am 12. Dezember in Freiburg i.Br.*

2020 war ein Jahr der staatlichen Eingriffe, Repression und Legitimierung autoritärer Maßnahmen. Es ist Zeit unseren lautstarken Widerstand dagegen auf die Straße zu tragen.

Während Enthüllungen über rechte Netzwerke in der Polizei öffentlich wurden, veranlassten die Grünen in Baden-Württemberg eine Verschärfung des Polizeigesetz am 30. September diesen Jahres. Gewählt vor 10 Jahren als Absage an das Großprojekt Stuttgart21 und die massive Einschränkung des Widerstands dagegen, peitschen sie dieses Jahr Hand in Hand mit der CDU eine Geschenkpaket für alle Hardliner durch: Bodycams in Privatwohnungen, Handgranaten und Maschinengewehre, Ausweitung der Kommunikations- und Videoüberwachung, Einsatz von Staatstrojanern[0].
Menschen können unter dem Vorwand „drohender Gefahr“ durch Zwangsmaßnahmen erfasst werden. Die Unschuldsvermutung vor Gericht wird dadurch ad acta gelegt.
Mit Blick auf den Ausbau von Überwachungsmaßnahmen in der Vergangenheit wird recht schnell deutlich, dass ein „Mehr“ an Befugnissen nicht zwangsläufig auch ein „Mehr“ an Sicherheit zur Folge hat – bestes Beispiel dafür ist der NSU-Terror.
Wir fordern eine Kennzeichnungspflicht für Bullen, unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstellen und die Rücknahme der Verschärfungen des Polizeigesetzes.
Darüber hinaus sehen wir aber eine gerechte Gesellschaft nur ohne Polizeiapparat. Wir können nicht weiter zusehen, wie sich die Strukturen in diesem Staat immer autoritärer gestalten und uns gefährden. Nur durch den Abbau der Polizei und die Ausweitung präventiver Arbeit können wir gesellschaftliche Entwicklung entgegen zwischenmenschlicher Gewalt, Rassismus, Faschismus, Sexismus und anderer Diskriminierungsformen weiterbringen.

Während seit 2017 in Deutschland flächendeckend die Polizeigesetzgebungen verschärft wurden und damit Tür und Tor für mehr Überwachung, verstärkte rassistische Polizeipraxis und allgemein eine weitere Verschiebung der Exekutive ins Autoritäre ermöglicht wurde, ist diese Tendenz auch in den umliegenden Staaten ähnlich: In Frankreich herrscht der nun seit einem halben Jahrzehnt genutzte Ausnahmezustand, begründet mit dem Schutz vor Terror und nun auch Corona. In der Schweiz wurde das Anti-Terror-Gesetz manifestiert. Dieses nutzt einen ähnlichen Gefährder-Diskurs wie die deutschen Polizeigesetze. Das in Bern dieses Jahr in Kraft getretene Polizeigesetz enthält die selbe Logik, wie die neue Gebührenverordnung der deutschen Bundespolizei: Die Kosten für Einsätze sollen nun auf Protestierende abgewälzt werden[1, 2].

Die Tendenzen in der Gesetzgebung und die Ziele der Unterdrückung sind die selben, aber unsere Kämpfe bleiben entlang von Nationalgrenzen geteilt. Antinational sollte auch heißen, sich über Grenzen hinweg solidarisch der Herrschaft entgegen zu stellen.

 

Doch was ist dieses Jahr im Südwesten eigentlich so passiert?

Im Mai 2020 wurden bei einer Querdenken Demo in Stuttgart mehrere Mitglieder der ultrarechten Pseudo-Gewerkschaft „Zentrum Automobil“ angegriffen und verletzt. Die Polizei ermittelte seitdem mit Hochdruck gegen Antifaschist*innen mit den Vorwürfen Landfriedensbruch und versuchtem Totschlag.

Am 02. Juli schlug die Ermittlungsgruppe „Arena“ dann zu: 9 Wohnungen wurden in Baden-Württemberg von der Polizei gerazzt, eine beschuldigte Person – Jo – wurde nach Stammheim in Untersuchungshaft verschleppt. Seitdem folgten zwei weitere Einsätze mit einer Durchsuchung und einer weiteren Festnahme, nach der nun Dy ebenfalls in Stammheim sitzt. Die Ermittlungen sind nicht zu Ende: Anquatschversuche, Oberservationen und staatsanwaltliche Zeug*innenvorladungen werden vermutlich auch weiterhin folgen. Seid wachsam, haltet zusammen und schreibt Jo und Dy Briefe[3]!

Im selben Verfahren wurde auch das linke Hausprojekt Lu15 in Tübingen gerazzt. Und das gleich zum zweiten Mal in diesem Jahr. Denn auch schon im Februar drang die Polizei gewaltsam in das Haus und in eine Privatwohnung ein. Damals unter dem Vorwurf der versuchten (!) Sachbeschädigung. Zeitgleich mussten die beschuldigten Personen in Polizeigewahrsam grausame, schikanierende Behandlung ertragen. Die zweite Hausdurchsuchung im Rahmen der BaWü-weiten Razzien fand bei einem Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten statt. Obwohl dies der Polizei bekannt gemacht wurde, wurde erst einmal sämtliche Technik beschlagnahmt. Die Person befand sich an dem Tag allerdings nachweislich gar nicht in Stuttgart, was die Polizei dann auch eingestehen musste. Mittlerweile ist das Verfahren gegen die Person eingestellt. Die Betroffenen weiterer Durchsuchungen und die beschuldigte Person der ersten Razzia sind der Repression jedoch weiterhin unmittelbar ausgesetzt. Es bleibt abzuwarten, wie es weitergeht.

In Basel waren Staatsanwaltschaft und Gerichte dieses Jahr ebenfalls sehr übereifrig:

Vor vier Jahren suchte die Gruppe „Wir bleiben“ gemeinsam mit Asylsuchenden in der Basler Matthäuskirche Schutz, um gegen nationale und internationale Migrationspolitik zu protestieren und einen Raum für Veränderung und Austausch zu eröffnen. Migrationsamt und Polizei stürmten die Kirche und nahmen die Asylsuchenden fest. Es war das erste Mal, dass das Kirchenasyl in Basel gebrochen wurde. Bei der auf den Polizeieinsatz folgenden Demo gegen das Vorgehen der Stadt reagierte die Polizei mit massiver Gewalt und beschoss die Protestierenden mit Gummischrot. Mehrere Menschen wurden aus kurzer Distanz im Gesicht getroffen und entgingen nur durch Glück schwereren Verletzungen. Feststellungsverfügungen zur Verhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes wurden daraufhin beantragt. Doch statt dass die Polizeigewalt aufgearbeitet wurde, wurden die Antragsteller*innen als Auskunftspersonen von der Staatsanwaltschaft vorgeladen und verhört. Letztendlich bekamen sie Strafbefehle wegen Landfriedensbruch und mehrfacher Störung von öffentlichen Betrieben. Die klassische Täter-Opfer-Umkehr des Staates – at its best[4].

Zudem finden derzeit in Basel zahlreiche Prozesse gegen Antifaschist*innen satt, denen vorgeworfen wird an einer Demo gegen den Aufmarsch der rechten PNOS (Partei National Orientierte Schweizer) teilgenommen zu haben. Um die 2000 Menschen stellten sich ihnen unter dem Motto ‚Basel Nazifrei‘ entgegen und verhinderten so die geplante Veranstaltung. Daraufhin kam es zu einer massiven Repressionswelle in der Schweiz. Neben zahlreichen Hausdurchsuchungen und DNA-Abnahmen gab es auch eine Öffentlichkeitsfahndung. Mittlerweile haben die ersten Prozesstermine stattgefunden und es zeigt sich, dass der Verfolgungswille gegen die Antifaschist*innen nicht abreißt. Es wurden hohe Bußen und auch Haftstrafen ohne Bewährung bis zu 8 Monaten ausgesprochen. Diese Urteile werden alleine für die Anwesenheit an der Demo – mit klarer antifaschistischer Haltung – gesprochen! Insgesamt gibt es rund 40 Gerichtsverfahren und es ist abzusehen, dass weitere hohe Strafen folgen werden. Es wird auch erwartet, dass es zu enormen Kosten kommen wird. Mit der Kampagne 500k wird versucht eine halbe Million Schweizer Franken zur Unterstützung der Angeklagten zu sammeln[5].

Während nun in Hamburg der Rondenbarg-Prozes beginnt und damit eine neues Kapitel der Kollektivschuld in der deutschen Justiz eröffnet, ist dieses Vorgehen bei den Basel18 Prozessen in der Schweiz bereits erprobt worden. Nach einer Scherbendemo in der Basler Innenstadt mit hohem Sachschaden und keiner einzigen Festnahme, wurden 18 Beschuldigte vor Gericht gezerrt. Das pikante daran: Keiner Person wurde eine konkrete Straftat vorgeworfen. Es reichte die angeblich Teilnahme an der Demo. Darüber hinaus war die Beweislage meist dünn bis absurd. Dennoch wurden 15 von 18 vor Gericht verurteilt: für Strafen bis zu 27 Monaten Haft und Kosten von einer Viertel Million Franken!

Die Berufungsprozesse werden folgen und eine wichtiger Moment für Solidarität und Unterstützung sein[6]. Haltet Augen und Ohren auf!

Bei bei der Analyse staatlicher Repression gegen unsere Strukturen bleibt aber nicht zu vergessen, dass für viele Menschen strukturelle Unterdrückung nicht erst dann beginnt, wenn wir uns wehren und politisch aktiv sind. Ob People of Color, Obdachlose, Queers oder Sexarbeiter*innen – für sie sind die Polizei und Justiz Akteure alltäglicher Gewalt. Und auch wenn uns die Freiburger Polizei bei Demos immer wieder angreift, ist das im Vergleich zu den tagtäglichen Kontrollen und Festnahmen, beispielsweise am Stühlinger Kirchplatz, nur ein kleiner Ausblick auf das was für andere der gewalttätige Normalzustand ist. Daher sollten wir unsere Kämpfe gegen die staatlichen Unterdrückungsinstitutionen immer solidarisch mit allen anderen Perspektiven führen. Politik für eine weiß dominierte linke Szene bringt noch lange keine gesellschaftlichen Veränderungen.

Und dennoch bleiben wir schlussendlich immer noch bei der Erkenntnis – Anna, Arthur und auch alle Anderen halten’s Maul! Keine Aussagen bei der Polizei oder im Gericht. Jede Info kann und wird gegen dich oder andere verwendet werden. Entlasten kannst du dich nur, wenn andere dadurch ins Visier geraten.

 

Informiere dich noch heute, was bei Hausdurchsuchungen zu tun ist. Bullen nutzen den Überraschungsmoment, also bereite dich auf den Moment vor. Infos dazu findest du zum Beispiel auf dem Blog des Anarchist Black Cross Südwest[7].

 

Besprecht Repression und was ihr dagegen tun könnt in euren Bezugsgruppen. Thematisiert den Umgang damit vor Aktionen und nicht erst wenn es geknallt hat. Anti-Repression geht uns alle an. Allein machen sie dich ein, aber Solidarität ist unsere Waffe!

 

Demo ‚united we stand‘ am 12.12. – 13:13 Bertoldsbrunnen Freiburg im Breisgau – kommt pünktlich und maskiert!

 

[3] Jo und Dy: http://notwendig.org/

[4] Matthäuskirchen-Prozess: https://barrikade.info/article/3866

[5] Basel-Nazifrei: https://500k.ch/

[6] Basel18: https://abcsuedwest.blackblogs.org/ unter -> Solidarität

[7] ABC Südwest: https://abcsuedwest.blackblogs.org (Backup-Blog: abcsuedwest.noblogs.org)

linksunten-Razzia in der KTS 2017 war rechtswidrig

via KTS / indy:
Es gibt für Linksradikale wenig gute Gründe vor Gericht zu ziehen. Ein Einbruch in unser Autonomes Zentrum auf Befehl des Bundesinnenministeriums, bei dem richtig viel geklaut wurde, gehört vielleicht dazu. Die Hoffnung, einen solchen Prozess zu gewinnen, eher nicht. Und dennoch hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) am 12. Oktober 2020 beschlossen, dass die Anordnung des Verwaltungsgerichts Freiburg (VG) vom 22. August 2017 zur Durchsuchung der KTS Freiburg rechtswidrig war (VGH 1 S 2679/19). Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hatte am 14. August 2017 die linksradikale Nachrichtenseite Indymedia linksunten über die Konstruktion eines Vereins „linksunten.indymedia“ verboten. Das BMI ordnete die Beschlagnahme sowie Einziehung des Vereinsvermögens an und beauftragte das Regierunsgpräsidium Freiburg (RP) mit der Durchführung.

Vom BMI wurden in einer Liste fünf Personen als Mitglieder des konstruierten Vereins benannt. Die KTS tauchte in dieser Liste lediglich als „Infrastruktur“ ohne Zuordnung zu vermeintlichen Vereinsmitgliedern auf. Das BMI hatte sich deshalb laut VGH nicht festgelegt, ob es die KTS nun als „Vereinsheim“ ansah oder nur als einen Ort, der unter anderem auch gelegentlich von dem „Verein“ genutzt wurde.

Laut VGH könne „nicht allein aus den Angaben des BMI zu den regelmäßigen Treffen des verbotenen Vereins im KTS der Schluss gezogen werden, dieser Verein sei deshalb bereits Mitgewahrsamsinhaber der Räume, die er nicht selbst gemietet hatte und in denen auch nach den Angaben in der Verfügung regelmäßig Treffen und Veranstaltungen von anderen Personen und Gruppen aus der linken Szene stattfanden.“

Zudem hatte das BMI dem RP nicht freigestellt, nach Gutdünken, pardon, eigenem Ermessen über diese Frage zu entscheiden. Da eine Razzia wie die am 25. August 2017 in der KTS ein schwerwiegender Grundrechtseingriff ist, hätte das RP laut VGH-Urteil daher nicht aufgrund eines Gefälligkeitsgutachtens des Inlandsgeheimdienstes – in beamtendeutsch „Behördenzeugnis des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg“ – die Durchsuchung der KTS beantragen dürfen bzw. das VG hätte den Antrag abweisen müssen.

Der VGH schreibt, dass „die Erkenntnisse, die den Beschwerdegegner zur Annahme veranlasst haben“ eines der vermeintlichen Vereinsmitglieder „sei nicht nur Nutzer, sondern Mitgewahrsamsinhaber der KTS-Räume gewesen“ stammten nicht vom BMI, sondern aus „einem Behördenzeugnis des Landesamts für Verfassungsschutz, das von dieser Landesbehörde erst nach dem Eingang des Vollzugs- und Ermittlungsersuchens am 17.08.2017 erstellt wurde“.

Nach drei Jahren hat also das oberste baden-württembergische Verwaltungsgericht letztinstanzlich festgestellt, dass die KTS Freiburg am 25. August 2017 nicht hätte durchsucht werden dürfen. Denn die KTS ist kein „Vereinsheim“ von Indymedia linksunten und das beschlagnahmte Geld auch nicht „Vereinsvermögen“ eines Vereins, den das BMI überhaupt erst konstruiert hat. Der KTS-Anwalt hat nun die Herausgabe aller beschlagnahmten Gegenstände sowie des beschlagnahmten Geldes gefordert.

Gebt die Sachen raus! Her mit der Kohle!

KTS Freiburg
Communiqué vom 11.11.2020

Schreibt den Danni-Gefangenen! 7 Leute in U-Haft nach Autobahnblockade

via Rote Hilfe Frankfurt:
Nach einer Abseilaktion am 26. Oktober sind elf Umweltaktivist*innen in Frankfurt inhaftiert worden. Sieben von ihnen sind weiterhin in Untersuchungshaft in der JVA Preungesheim. Die anderen wurden unter strengen Auflagen von dem Vollzug der Haft im Knast „verschont“.
Die verhängte Untersuchungshaft ist für den Strafvorwurf einer einfachen „Nötigung“ völlig unverhältnismäßig und politisch motiviert. Die sieben Gefangenen werden in Haft zudem massiv in ihren Grundrechten eingeschränkt:
– Noch immer werden sie jede Nacht regelmäßig unter dem Vorwand der Suizidgefahr geweckt -dabei haben alle längst mit den Psycholog*innen reden müssen.
– Die JVA weigert sich das für Einkäufe von Draußen eingezahlte Geld an die Gefangenen auszuzahlen. Dies trifft die Gefangenen aufgrund ihrer veganen Ernährung besonders. Die JVA stellt ihnen keine eigenen Mahlzeiten zur Verfügung und nur mit Geld können sie sich in der JVA adäquat ernähren.
Die sieben Gefangenen befinden sich in einer faktischen Erzwingungshaft, um sie zur Herausgabe bislang verweigerter Personalien zu erpressen. Gleichzeitig lässt sich feststellen das die Schwarz-Grüne Landesregierung in Hessen unter massivem Druck steht und sich mit einem Großprojekt mächtig verkalkuliert hat. Das politische Versagen versuchen Polizei und Justiz durch massivere Repression zu kompensieren. Dies zeigt sich auch in den Auflagen der vier haftverschonten Umweltaktivist*innen, denen mit einem Betretungsverbot für den Dannröder Wald auch gleich ein politisches Betätigungsverbot ausgesprochen wird. Solche Konstrukte gibt es im deutschen Strafrecht eigentlich nicht, diese sind eher aus autokratischen Gebieten bekannt.

Hier die Adressen der Gefangenen:
-> die Gender Zuschreibung erfolgt durch die JVA, fragt doch beim Schreiben erstmal nach den Pronomen

UwP 17 – Unbekannte weibliche Person 17
c/o JVA Frankfurt III
Obere Kreuzäckerstraße 4
60435 Frankfurt

UwP 14 – Unbekannte weibliche Person 14
c/o JVA Frankfurt III
Obere Kreuzäckerstraße 4
60435 Frankfurt

UwP 19 – Unbekannte weibliche Person 19
c/o JVA Frankfurt III
Obere Kreuzäckerstraße 4
60435 Frankfurt

UmP 18 – Unbekannte männliche Person 18
c/o JVA Frankfurt I
Obere Kreuzäckerstraße 6
60435 Frankfurt

UdP 8 – Unbekannte diverse Person 8
c/o JVA Frankfurt III
Obere Kreuzäckerstraße 4
60435 Frankfurt

UwP 15 – Unbekannte weibliche Person 15
c/o JVA Frankfurt III
Obere Kreuzäckerstraße 4
60435 Frankfurt

Nur auf Englisch:
UwP 7 – Unbekannte weibliche Person 7
c/o JVA Frankfurt III
Obere Kreuzäckerstraße 4
60435 Frankfurt

VS schnüffelt weiter: Anquatschversuch in Karlsruhe

indy:
Am 26.10.2020 kam es um die Mittagszeit im Karlsruher Umland zu einem Anquatschversuch bei den Eltern eines Genossen. Ein kleiner, sichtlich nervöser Mann mit dunklen Haaren und Kinnbart klingelte am Wohnhaus und stellte sich, mit einem Ausweis herum fuchtelnd, als Mitarbeiter des Innenministeriums vor. Das Gespräch begann er mit einer Frage nach dem Sohn und den Worten „keine Sorge, nix schlimmes“. Er sei hier um über angeblich gewalttätige Auseinandersetzungen in Landau (in der Pfalz) zu sprechen. Und „Rechts-Links…, sie kennen das ja“

Das Gespräch wurde nach drei Sätzen konsequent unterbrochen und dem Schnüffler die Tür vor der Nase zugeschlagen.                                                                                                                                                                                                              Der Vorfall wurde mit den Eltern besprochen und es besteht Einigkeit darüber, dass es niemals eine Option ist mit dem Verfassungsschutz oder ähnlichen Behörden zu reden.

Dieser Anquatschversuch offenbart wieder einmal mit welcher Unverfrorenheit der Inlandsgeheimdienst versucht, an Informationen über linke und antifaschistische Strukturen zu gelangen. Die Masche ist immer die gleiche: Es wird versucht versucht, in diesem Fall die nichtsahnenden Eltern, in ein lockeres Gespräch zu verwickeln, um dann Informationen zu entlocken.

In den letzten Monaten gab es mehrere Anquatschversuche in Baden-Württemberg. Gut möglich also, dass weitere folgen.

 

Lasst Euch nicht anquatschen!

Ohren auf, Mund zu! Anna und Arthur halten´s Maul und bleiben solidarisch!

 

Als Orientierung für Betroffene:
Macht Anquatschversuche öffentlich, denn der Verfassungsschutz ist ein Geheimdienst und scheut nichts so sehr wie die Öffentlichkeit. Ihr solltet nach einem Anquatschversuch lokale Antirepressionsstrukturen wie die Ortsgruppe der Roten Hilfe oder den Ermittlungsausschuss (EA) informieren und aufsuchen.

 

Außerdem gilt wie bei allen anderen Strafverfolgungsbehörden: „Anna und Arthur halten‘ s Maul“ – Macht keine Aussagen! Verweigert jedes Gespräch!

 

Und ganz wichtig: Redet mit FreundInnen, Bekannten und GenossInnen über den Anquatschversuch. Unsere wirksamste Waffe ist ein offener, vertrauensvoller und solidarischer Umgang miteinander. In einer solidarischen Atmosphäre unter GenossInnen sollte es dabei auch möglich sein einzugestehen, wenn Fehler gemacht wurden – der Verfassungschutz eventuell etwas erfahren hat. Ein solcher Vorfall macht Angst, und auch wenn ihr euch nicht vorbildlich verhalten habt: Es ist nie zu spät, mit solidarischen Menschen darüber zu reden.

Festnahme in Stuttgart – „Ermittlungsgruppe Wasen“ weiterhin aktiv

Freiheit für Jo:
Heute, am Mittwoch, 04.11., wurde Mittags ein weiterer Aktivist in Stuttgart festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, an einer Auseinandersetzung mit Mitgliedern der Scheingewerkschaft „Zentrum Automobil“ im Mai beteiligt gewesen zu sein. Morgen soll er deshalb einem Haftrichter vorgeführt werden.
Bereits vor einem Monat kam es bei dem betroffenen Aktivisten zu einer Hausdurchsuchung. (Link). Inwieweit die Festnahme auf dieser beruht, bleibt vorerst Spekulation.
 
 
Im Zuge des Verfahrens wurde mehrfach auf die Bedeutung von Spekulationen und Getratsche für die Ermittlungen eingegangen. Jetzt gilt erst recht: Anna und Arthur haltens Maul!
 
 
Nach den Razzien und der Festnahme Anfang Juli und anschließender Observationen, Anquatschversuche und Weiteres war ein nächster Schlag durchaus absehbar.
Die Repression aufgrund dieser Auseinandersetzung gegen die antifaschistische Bewegung in Baden-Württemberg läuft weiterhin auf Hochtouren. Erst jüngst kam es zu mehreren Gerichtsprozessen, mit teilweise hohen Strafen. Weiterhin herrscht in diesem gesamten Verfahren ein immenser Druck auf Polizei und Staatsanwaltschaft. Sie müssen Beweise und Personen, für die in der Öffentlichkeit laufende politische Hetze gegen die antifaschistische Bewegung, liefern.
Und während nun ein weiterer Aktivist aller Wahrscheinlichkeit nach in Haft sitzen wird, wurde das Verfahren gegen einen Beschuldigten der Razzien im Juli eingestellt – Begründung: er war nachweislich nicht vor Ort, wie auch auf Polizeivideos zu sehen war.
Ein besseres Beispiel dafür, dass die Ermittlungen politisch gewollt sind, dürfte es kaum geben.
 
 
Antifaschismus bleibt notwendig! Dieser Slogan ist mehr als nur hohle Phrase, betrachten wir die aktuellen, gesellschaftlichen Entwicklungen.
Täglich gibt es neue „Einzelfälle“ rechter Netzwerke in Polizei- und Sicherheitskreisen, mittlerweile werden lkw-weise Waffen bei Nazis gefunden und rechter Terror bleibt auch nach dem letzten Anschlag in Hanau nicht weniger aktuell.
Gerade jetzt bedarf es einer breiten, antifaschistischen Bewegung auf Grundlage der Solidarität.
 
Repression hat zum Ziel, uns zu spalten, zu vereinzeln und so schlussendlich antifaschistischen Widerstand als Ganzes zu schwächen.
 
Heute hat es den Aktivisten getroffen, gestern war es die VVN, der die Gemeinnützigkeit entzogen wurde und morgen trifft es andere.
Lassen wir das nicht zu und stellen dem unsere Solidarität gegenüber.
 
Antifaschismus bleibt notwendig!

Stellungnahme: Recht auf Stadt Netzwerk verurteilt Zwangsräumung von kranker Frau durch SEK in Freiburg-Waldsee

Recht auf Stadt Freiburg:
Am Mittwoch, den 5. November, wurde eine 60 Jahre alte Frau aus ihrer Wohnung in Freiburg-Waldsee gewaltsam zwangsgeräumt. Laut Polizei verweigerte sie der Gerichtsvollzieherin den Zutritt zur Wohnung und drohte Benzin zu verschütten. Ein deswegen angefordertes SEK brach in ihre Wohnung ein und stellte fest, dass sie sich selbst so schwere Verletzungen zugefügt hatte, dass sie in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste. Als Recht auf Stadt Netzwerk Freiburg verurteilen wir diese gewaltsame Zwangsräumung.

Die Frau wandte sich im Sommer an unser Netzwerk und schilderte uns ihren Fall telefonisch: Laut ihrer Aussage wechselte der Eigentümer des Hauses (Erbe). Sie hatte den Eindruck, dass ihr neuer Vermieter sie nicht weiter als Mieterin behalten wollte. Als sie dann unverschuldet in Zahlungsverzug für ihre Miete geriet, da das Amt diese nicht rechtzeitig überwies, wurde ihr die Kündigung ausgesprochen. Da sie nur ein geringes Einkommen hat (Erwerbsunfähigkeitsrente + Sozialhilfe) wollte sie sich zuerst nicht an einen Anwalt wenden, sondern versuchte selbst einen Widerspruch gegen die Räumungsklage zu formulieren. Zur Gerichtsverhandlung konnte sie aufgrund ihrer schweren physischen Erkrankung nicht erscheinen. Entsprechend wurde ihrem Widerspruch nicht stattgegeben. Als dann die Zwangsräumung im August vor der Tür stand, entschied sie sich doch Hilfe zu suchen und wandet sich an unser Netzwerk. Sie wollte jedoch aufgrund diverser Gründe ihren Fall nicht in der Öffentlichkeit wissen und entschied sich schlussendlich gegen unsere Unterstützung. Wir konnten ihr am Ende nur einen Mietrechtsanwalt empfehlen – offensichtlich ohne Erfolg.

Der Fall zeigt exemplarisch warum wir als Recht auf Stadt Netzwerk das Ende von Zwangsräumungen fordern: Gerade besonders vulnerable Gruppen wie Kranke oder Arme sind von ihnen betroffen und haben oft nicht die Ressourcen um sich adäquat gegen ihre drohende Obdachlosigkeit zu wehren. Eine Zwangsräumung ist für die Betroffenen ein Akt der Gewalt, bedeutet sie doch den Verlust des eigenen – oft als einzigsten sicheren Rückzugsort erlebten – Zuhauses, der Verlust von sozialen Netzwerken in der Nachbarschaft und – bei den derzeitigen Mietpreisen – eine massive Verschlechterung der Wohnsituation oder gleich die Obdachlosigkeit. Gerade in Zeiten einer Pandemie sollte es keine solchen Zwangsräumungen geben, insbesondere nicht von Angehörigen einer Risikogruppe! Dass die Frau sich während der Räumung in einem psychischen Ausnahmezustand befand ist offensichtlich. Dass sie ihre Wut am Ende gegen sich selbst richtete und nicht die Kraft hatte gegen ihre Räumung politisch zu kämpfen, muss uns als mietpolitisch Aktive zu denken geben.

Solltet ihr von einer Zwangsräumung bedroht sein, meldet euch bei uns (info[at]rechtaufstadt-freiburg.de) falls ihr Unterstützung benötigt. Solltet ihr mitbekommen, dass eure Nachbar*innen von einer solchen Räumung bedroht sind, versucht sie zu unterstützen. Arbeiten wir an einer Bewegung die solche Räumungen abwenden kann und an einer Gesellschaft in der das Recht auf Wohnen für alle Menschen Realität wird.

Solidarität mit der LU15 – die Geschichte zweier Hausdurchsuchungen und fortgesetzter Repression

Morgens um sechs von Bullen in Deiner Wohnung geweckt werden – für die Bewohner*innen des selbstverwalteten-Wohnprojekts LU15 in Tübingen wurde dieser Albtraum gleich zweimal in diesem Jahr Realität.

Am 4. Februar 2020 erschraken die Anwohner*innen über das massive Aufgebot der Polizei, die die Straße mit über zehn Einsatzfahrzeugen vollstellten und dann mit 70, größtenteils vermummten und schwer­bewaffneten Polizeibeamt*innen in das selbst­verwaltete Hausprojekt eindrangen.

Offenbar war auch eine Drohne zum Einsatz gekommen, die das gesamte Gelände überwachte.

Zeitgleich wurde noch eine Privatwohnung durchsucht. Insbesondere in der Lu15 trat die Polizei dabei sehr gewalttätig auf und hielt sich nicht an angeblich geltende Gesetze. Der Durchsuchungsb­eschluss wurde erst, nachdem vermummte und bewaffnete Polizist*innen längst im gesamten Haus verteilt waren, und nach mehrmaligem Drängen kurz vorgezeigt. Menschen wurden zu Boden geworfen, es wurden unbefugt Zimmer durchsucht, für die es keinen Beschluss gab, und eine Brandschutztür zerstört, obwohl ein Schlüssel angeboten wurde. Ein Beschlagnahmeprotokoll wurde verweigert, ein Widerspruch nicht protokolliert, die mitgebrachten „neutralen“ Zeug*innen hielten sich außerhalb der durchsuchten Räume auf und schauten weg.

In der Nacht zuvor waren zwei Freund*innen am Landgericht festgenommen worden, unter dem Tatvorwurf einer versuchten (!) Sachbeschädigung (angeblich geplanter Farbanschlag). Was die beiden in den kommenden Stunden erdulden mussten, lässt sich kaum in Worte fassen: Obwohl sie keine Aussage machten, wurden sie stundenlang verhört, von Staatsschutz und Kriminalpolizei. Sie wurden voneinander getrennt und über den Verbleib der anderen Person im Unklaren gelassen. Bei der ärztlichen Prüfung auf Gewahrsamtauglichkeit wurden psychische und physische Beschwerden ignoriert, es wurden verschriebene und notwendige Medikamente verweigert. Eine der Betroffenen musste sich komplett vor Polizisten ausziehen, die einzige Polizistin wurde vorher aus dem Raum geschickt.

In den Verhören wurden beide verbal bedroht und angeschrien, die Polizei versuchte Geständnisse zu erzwingen, da sie sonst die beiden erst in ein paar Wochen dem Haftrichter vorführen würden. Wenn sie nicht kooperierten, würden ihnen alle ungeklärten Sachbeschädigungen und andere Delikte aus den letzten Jahren angelastet, insgesamt 45 Fälle.

Trotz der Bedrohungen, Schikanen und Missachtung ihrer Rechte blieben die beiden bei der Aussageverweigerung. Nach vielen Stunden der Ungewissheit und der polizeilichen Willkür, wurden sie nach den vollzogenen Hausdurchsuchungen endlich freigelassen.

Man kann die Behandlung als Folter ansehen, auf die entsprechenden Details wird hier aber zum Schutz der Betroffenen nicht weiter eingegangen.

Die Polizeiaktion war ein massiver Angriff auf linke Strukturen, unter Missachtung der Dienstvorschriften und Gesetze.

Nach spontaner Demo am gleichen Tag und einer weiteren Soli-Demo 10 Tage später dementierte die Polizei natürlich die Vorwürfe der Misshandlung und der vielfältigen ungesetzlichen Vorgehensweise. Was war auch anderes zu erwarten?

Derzeit ist es noch zu keinem Prozess gekommen und die Betroffenen versuchen, die Zeit zu nutzen, um sich von den Erlebnissen zu erholen und die zu erwartenden Repressionskosten und laufenden Verfahren zu bewältigen.

Doch die Traumatisierung geht weiter: Am 2. Juli 2020 um 6 Uhr morgens folgte eine erneute Hausdurchsuchung in der Lu15. Wieder war massives Polizeiaufgebot zu beobachten, eine Wohnungstür wurde mit dem Rammbock aufgebrochen und zerstört.

Auch wenn die Cops diesmal nach den vielen Beschwerden zur Razzia im Februar keine anderen WGs im Haus aufsuchten, drangen sie trotzdem in die Zimmer von Mitbewohner*innen ein, für die kein Durchsuchungsbeschluss vorlag. Diesen Personen wurde keine Begründung gegeben und der Durchsuchungsbeschluss nicht vorgelegt, so dass sie möglichst lange im Unklaren über die Razzia gelassen wurden.

Die erneute Durchsuchung fand zeitgleich zu Wohnungsdurchsuchungen in Stuttgart, Ludwigsburg, Remseck, Fellbach, Waiblingen und Karlsruhe statt. Der Anlass war eine Fahndung im Zusammenhang mit einem Tatvorwurf in Bad Cannstatt im Mai, bei der ein Mitglied des „Zentrum Automobil“ – einer ultrarechten Pseudogewerkschaft – schwer verletzt wurde.

Das Pikante an der Sache: Die Person, gegen die sich der Durchsuchungsbeschluss richtete, war an besagtem Tag gar nicht in Bad Cannstatt, vielmehr musste der Polizei sogar Bildmaterial von der Teilnahme an einer Demo an einem ganz anderen Ort vorliegen.

Trotzdem wurde das Zimmer durchsucht und vor allem Datenträger und Handy beschlagnahmt, nicht jedoch die auf dem Durchsuchungsbeschluss aufgeführten angeblichen Beweis-Kleidungsstücke. Trotzdem bestand die Polizei auf die Abgabe einer DNA Probe und der Fingerabdrücke, die sie durch Gewahrsamnahme und erzwungene Maßnahmen schließlich erhielten.

Dass ein Richter einen Beschluss unterschreibt, der auf so offenbar haltlosen Vorwürfen beruht, wäre schon ein Skandal für sich. Eine ganz andere Sichtweise ergibt sich aber aus der Tatsache, dass die beschuldigte Person Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten ist und – Corona-bedingt – Laptop und Diensthandy bei sich hatte. Beides wurde von der Polizei beschlagnahmt, obwohl ihnen diese Tatsache bekannt gemacht wurde. Gegen dieses Vorgehen erhob auch der Abgeordnete umgehend Beschwerde, was die Polizei aber nicht hinderte, die Ermittlungen weiterzuführen.

Möglicherweise ist die Recherchetätigkeit des Abgeordneten und seines Mitarbeiters zu rechten Netzwerken in Militär und Sicherheitsbehörden sowie zu Rüstungsthemen für den Staat Anlass genug gewesen, die Durchsuchung irgendwie zu begründen. Vermutlich ging es also gar nicht um die oben erwähnte Körperverletzung, sondern um eine Gelegenheit, Strukturen, Rechercheergebnisse und Namen zu erfahren.

Die umgehend erfolgte Aufforderung, die Ermittlungen einzustellen, da offenbar die durchsuchte Person gar nicht vor Ort war, wurde zunächst ignoriert, ja gipfelte sogar in einem Erpressungsversuch: Solange eine Beschwerde wegen der Illegalität der Durchsuchung von Seiten der Betroffenen im Raum stehe, werde man die Ermittlungen nicht einstellen.

Erst nachdem Anwälte sich der Sache angenommen haben, wurde die Ermittlung von Seiten der Polizei beendet. Welche der bei der Durchsuchung gewonnenen Erkenntnisse oder Kopien von Datenträgern letzten Endes aber doch bei der Polizei verwendet oder aufbewahrt werden, lässt sich nur vermuten. Die gleiche Frage stellt sich zu den Fingerabdrücken und der erzwungenen DNA-Probe, die nun eigentlich gelöscht werden müsste. Dass der Staat sich mal wieder nicht an seine eigenen Regeln hält, hinterlässt erneut einen bitteren Nachgeschmack.

Die von den weiteren Durchsuchungen Betroffenen sind allerdings nach wie vor der Repression unmittelbar ausgesetzt: Seit den Durchsuchungen sitzt der Antifaschist Jo in Stammheim in Untersuchungshaft. Ihm wird versuchter Totschlag vorgeworfen, und weiteren von der Durchsuchung Betroffenen Landfriedensbruch. Ob und wie weit ebenso haltlose Vermutungen zu den Durchsuchungen führten, ist dabei auch pure Spekulation. In jedem Fall ist die Solidarität mit den Betroffenen notwendig und alle Spaltungsversuche müssen wir ins Leere laufen lassen. Natürlich kann es zu verschiedenen Aktionsformen im Kampf gegen Rechts unterschiedliche Meinungen und Sichtweisen geben, das ist völlig legitim und Diskussionen sind unabdingbar. In Zeiten einer immer weiter voranschreitenden Rechtsentwicklung der Gesellschaft ist es nur folgerichtig, dass Menschen antifaschistisch aktiv sind und den Nazis entgegentreten. Dies kann auf vielen verschiedenen Ebenen geschehen, sei es mit Blockaden, Gegenprotesten, Mahnwachen oder auch ganz direkt durch körperliche Konfrontation. Denn bei „Zentrum Automobil“ handelt es sich um keine Gewerkschaft, sondern um einen faschistischen Verein. Ihr Gründer und Vorsitzender, Oliver Hilburger, komponierte mit seiner Nazi-Band „Noie Werte“ den Soundtrack für das NSU-Bekennervideo, das in Nazikreisen herumging, lange bevor die breite Öffentlichkeit etwas von der Existenz des NSU erfuhr. Seine Verbindungen sowohl in das direkte NSU-Umfeld als auch zum mittlerweile verbotenen, militanten Nazinetzwerk Blood & Honor sind umfangreich und lange bekannt. Demnach geht es nicht um „Linke gegen Gewerkschaften“, sondern um eine Auseinandersetzung zwischen Antifaschist*innen und Freund*innen von Naziterrorist*innen.

Im Juli 2016 wurden das Wohnprojekt Lu15 und ein weiteres Mietshäusersyndikats-Projekt von der Polizei einer heimlichen, fast vierwöchigen Videoüberwachung unterzogen. Diese Überwachung war allerdings rechtswidrig. Dies hat das Landgericht Tübingen am 11. März 2020 in zweiter Instanz entschieden und damit einen vorhergehenden Beschluss des Amtsgerichtes aufgehoben. Geklagt hatten dagegen Betroffene aus einem der Projekte. Die Videoüberwachung wurde von der Staatsanwaltschaft Tübingen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen unbekannt im Zusammenhang mit zwei Brandstiftungen an Autos eigenmächtig angeordnet, ohne – wie rechtlich vorgesehen – eine richterliche Erlaubnis einzuholen. Offiziell informiert – wie es rechtlich vorgesehen ist – wurden die Betroffenen auch nie.

In der Gesamtbetrachtung der Vorfälle zeichnet sich ab, dass Polizei und Staatsanwaltschaft gegen linke Strukturen vorgehen und dabei die eigenen rechtlichen Restriktionen immer wieder ignorieren, denn auch wenn am Ende die Illegalität gerichtlich festgestellt oder Ermittlungen eingestellt werden, so passiert den Verantwortlichen nie etwas. Es gibt keine Konsequenzen, keine Rücktritte, keine Haftungen für Polizist*innen, Haft- und Untersuchungs-Richter*innen und Staatsanwaltschaft.

Die illegal gewonnenen Erkenntnisse, Einblicke, die Einschüchterungsversuche, hohe Repressionskosten und die Wut im Bauch gegen diesen Staat und seine Polizei bleiben aber. Es ist zu erkennen, dass die Polizeidirektion Reutlingen die Lu15 als linksextrem und gewaltbereit einschätzt und das medial auch so darstellt. Die Razzien stellen einen massiven Angriff auf Aktivist*innen und Strukturen dar. Getroffen hat es einige Einzelne, aber gemeint sind wir alle!

Doch unsere Solidarität wächst mit jedem neuen Angriff. Zeigt Eure Solidarität wo immer ihr könnt, gegen Repression, gemeinsam gegen Staat und Polizei. Und speziell in Zeiten von fehlenden Soli-Veranstaltungen ist auch eine Beteiligung an den Repressionskosten erwünscht. Ihr findet Spendenmöglichkeiten auf den Seiten der Roten Hilfe Stuttgart sowie dem ABC Südwest (siehe Links).

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