25. Mai 2019
Aufruf des ABC Südwest:
In Zeiten des staatlichen Angriffs gemeinsam solidarisch kämpfen!
Gegen die erneute Verschärfung des Polizeigesetzes in Baden-Württemberg
Derzeit wird in Baden-Württemberg (BW) eine weitere Verschärfung des Polizeigesetzes (PolG) vorbereitet, doch im Gegensatz zur letzten Novelle, die ohne großen Widerstand Ende 2017 verabschiedet wurde, formiert sich endlich der mehr als nötige Widerstand gegen diesen weiteren autoritären Angriff des Staates.
Beginnen wir mit einem Rückblick: ‘Mit dem im April 2017 verabschiedeten neuen BKA (Bundeskriminalamt) Gesetz startete die Bundesregierung eine Law and Order Kampagne, die sich zum Ziel setzte bundesweit die Polizeiaufgabengesetze, die Ländersache sind, zu verschärfen. Diese außerordentlich erfolgreiche Kampagne hat seitdem in vielen Aspekten der Polizei auf Bundes- und Landesebene neue Überwachungs- und Repressionsmittel in die Hand gegeben. Von Trojanern über „Ewigkeitshaft“ zu Handgranaten ist alles dabei. Trotz der massiven Einschränkungen von Grundrechten, wurde das Polizeigesetz (PolG) in Baden-Württemberg im November 2017 ohne nennenswerten Protest verabschiedet und ermöglicht der Polizei nun Aufenthaltsanordnungen, Kontaktverbote, Trojaner-Einsatz, intelligente Videoüberwachung und selbst den Einsatz von Handgranaten. [1]‘ [2]
Ein weiterer Aspekt der Verschärfungen ist das Ausnutzen und Offenhalten von digitalen Sicherheitslücken. Bis vor kurzem ein Vorgehen, das nur Geheimdienste und militärische Cyberkommandos praktizierten. Dass nun sogar die Polizei so vorgeht, ist schlicht unverantwortlich. Die kommende intelligente Videoüberwachung bedeutet, dass in Echtzeit Verhaltensmuster erkannt werden, die angeblich ‚auf die Begehung einer Straftat hindeuten‘. Was die vom rüstungsnahen Fraunhofer IOSB dafür entwickelte Künstliche Intelligenz (KI) als sicherheitsrelevant einstuft bleibt intransparent. [3]
Mit der weiteren Verschärfung des PolG BW sollen verschiedenste Änderungen eingeführt werden:
So soll in einem 30 Kilometer breiten Korridor entlang der Bundesgrenzen zur sogenannten Kriminalitäts- und Migrationsbekämpfung die ‚Schleierfahndung‘ möglich sein. Bislang war dies nur auf den großen Fernstraßen möglich. Im Fall einer Verabschiedung des Gesetzes wären anlasslose Kontrollen dann in diesem Bereich, in dem sich auch ganze Städte wie Freiburg oder Karlsruhe befinden, jederzeit ohne weitere Angabe von Gründen möglich.
Auch im Zusammenhang mit Demonstrationen sollen die rechtlichen Spielräume für umfassende Personenkontrollen erweitert werden. De facto kontrolliert die Polizei bereits jetzt schon häufiger im Vorfeld von Demonstrationen. Dies ist nach gängiger Rechtsprechung jedoch eigentlich nicht erlaubt, ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.
Mit dem neuen Gesetz soll die bereits gängige illegale Praxis der Polizei nun legalisiert werden. Protest wird dadurch weiter kriminalisiert.
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