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Andreas Krebs. Kurze Chronologie des Todes hinter Gittern

Unser Freund Andreas sirbt…..

… und alle sehen zu. Das, was seit mindestens einem Jahr im Knast in Neapel mit Andreas passiert, ist ein Resultat, das sowohl der deutsche als auch der italienische Staat zu verantworten haben. Trotz seines schlechten Gesundheitszustands wird Andreas trotz gegenteiliger Versprechen der Anstaltsleitung eine adäquate medizinische Versorgung verweigert. Er wird immer wieder stundenweise für fragwürdige bzw. sinnlose Untersuchungen in ein Krankenhaus gebracht und danach wieder in den Knast.

Bei Andreas wurde vor mindestens einem Jahr Krebs diagnostiziert, dieser hat im ganzen Körper gestreut und er hat unsagbare Schmerzen. Er kann kaum mehr gehen, nur mehr Babynahrung zu sich nehmen, er bricht Blut und ist oft tagelang bewußtlos. Sein italienischer Anwalt kämpft auf allen Ebenen für eine Haftentlassung aufgrund von Haftunfähigkeit, aber eine Verlegung in den Hausarrest wurde nun abgelehnt.

Andreas geht es sehr schlecht, Suizid scheint für ihn in der aktuellen Situation der einzige Ausweg.

 

Sowohl der italienische als auch der deutsche Staat kennen Andreas Gesundheitszustand. Niemand rührt auch nur einen Finger, fundamentale Menschenrechte scheinen für Gefangene nicht zu gelten. Was hier passiert ist Mord. Und auch jeder Selbstmord im Knast ist nichts anderes, denn hinter Gittern gibt es keine freien Entscheidungen mehr.

Wir können nicht tatenlos zusehen, obwohl wir unendlich traurig und wütend sind und keine Ideen mehr haben, was wir tun können.

Konfrontiert die deutschen und italienischen Behörden mit ihrer Untätigkeit, ruft beim Auswärtigen Amt an, der Boschaft und dem Konsulat.

Nieder mit allen Knästen! Nieder mit allen Staaten!

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Antifaschist in Basel zu Haftstrafe verurteilt

barrikade.info:
Kommuniqué Basel Nazifrei zum Urteil vom 7. Juli 2020
Die Staatsanwaltschaft hatte den jungen Mann wegen Landfriedensbruch, passiver Teilnahme an Gewalt und Drohung, Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration und Übertretung des Vermummungsverbots angeklagt. Dafür forderte sie 8 Monate Gefängnis und 800 Fr. Busse. Der Richter folgte der Staatsanwaltschaft weitgehend.

→ Zur Vorgeschichte siehe https://barrikade.info/tag/241

Als Bündnis Basel Nazifrei nehmen wir zu dem Urteil Stellung:
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[TÜ] Demoaufruf 10.07.: Unsere Solidarität wächst mit mit jedem neuen Angriff!

Am 02.07.2020 wurden in Baden-Württemberg neun Objekte von der Polizei durchsucht. Eine Person, der Antifaschist Jo, wurde festgenommen und sitzt in Stammheim in Untersuchungshaft. Dabei hat es auch das Tübinger Wohnprojekt Lu15 ein weiteres mal getroffen.
Um sechs Uhr morgens drang erneut eine vermummte, schwer bewaffnete, homogen und gewaltbereit wirkende Meute in private Wohnbereiche der Lu15 ein. Dabei stürmten die Polizist*innen auch in Zimmer, in denen sie u.a. unbekleidete Personen antrafen, die nicht die Zeit fanden, sich in den Sekunden zwischen den “Polizei”-Rufen und dem Moment des “Zimmer-Sicherns” anzuziehen. Diesen wurde der Einsatzleiter auch dieses Mal nicht genannt.
Die von der Durchsuchung direkt betroffene Person wurde von der Polizei mit aufs Revier genommen und ihr wurde gegen ihren Willen DNA entnommen.

Weitere Informationen dazu: lu15[punkt]de

Der vorgeschobene Grund für diesen erneuten Einschüchterungsversuch war ein am 16.05. in Stuttgart stattgefundener Angriff auf Neonazis mit guten Kontakten zum NSU-Umfeld. Dem Bewohner der Lu15 wird dabei, genau wie den Betroffenen in anderen Städten, eine Beteiligung in Form von schwerem Landfriedensbruch vorgeworfen. Es schien fast so, als wären in Tübingen vor allem die technischen Geräte des Beschuldigten im Fokus gewesen, welcher völlig zufällig auch ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Partei „Die Linke“ ist. Bei der Durchsuchung wurden auch parlamentarische Datenträger beschlagnahmt. Unklar bleibt, wie die Polizei ihr diesmaliges Überschreiten ihrer Kompetenzen erklären will, da der Beschuldigte aus Tübingen am betreffenden Tag nicht in Stuttgart war. Wer sagt uns also, dass nicht die Begründungen für alle Hausdurchsuchungen an den Haaren herbeigezogen sind?

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Raids against antifas in 7 cities in Baden-Württemberg – one in pre-trial jail

* According to media and indymedia hundreds of police raided 9 flats in seven cities (Stuttgart, Ludwigsburg, Remseck (Kreis Ludwigsburg), Fellbach (Rems-Murr-Kreis), Waiblingen (Rems-Murr-Kreis), Tübingen (Lu15) und Karlsruhe) in a coordinated crack down on antifascists after an attack against a right wing union speaker at a Corona demo in Stuttgart in May 2020. One person was taken into pre trial jail charged with attempted manslaughter. Solidarity needed! *

indy / SWR / Schwäbisches Tagblatt:
Heute Morgen wurden von mehreren hundert Polizist*innen in sieben Städten Wohnungen von neun Antifaschist*innen durchsucht. Hintergrund war ein Angriff auf einen rechten Betriebsrat bei einer Corona Demo in Stuttgart Mitte Mai. Eine Person wurde wegen einem Haftbefehl wegen versuchtem Totschlag in U-Haft gesteckt.

Die Razzien fanden in in Stuttgart, Ludwigsburg, Remseck (Kreis Ludwigsburg), Fellbach (Rems-Murr-Kreis), Waiblingen (Rems-Murr-Kreis), Tübingen und Karlsruhe statt. Laut Polizei wurden dabei Beweismittel beschlagnahmt und eine verdächtigte Person direkt in den Knast verschleppt. Bislang ist unklar in welche JVA. Die Razzia in Tübingen fand anscheinend im Hausprojekt Lu15 in der Südstadt statt. Das Projekt war schon Anfang des Jahres martialisich von der Polizei gestürmt worden. Nun mussten die Bewohner*innen das selbe nach so kurzer Zeit schon wieder erleben.

Es wurden auf indy Demos in Solidarität mit den von Repression Betroffenen in Tübingen und Stuttgart angekündigt:

  • Stuttgart, heute 02.07.2020 18 Uhr Rotebühlplatz
  • Tübingen, heute 02.07.2020 18 Uhr, Karlstraße (Epplehaus)

Zeigt euch solidarisch, geht zu den Demos, macht Soliaktionen, macht Emoarbeit, unterstützt die Betroffenen und besonders die Person in U-Haft!

 

Spendenaufruf für den Fall der abgelehnten Einbürgerung des Freiburger Aktivisten Mustafa C.

Mustafa lebt seit 1989 in Deutschland, 1997 erhielt er eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, 2014 schließlich stellte er einen Antrag auf Einbürgerung. Rein formal hatte er dafür alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Der Antrag wurde jedoch aufgrund einer Intervention des Verfassungsschutzes abgelehnt. Dieser listet Mustafa als Unterstützer der PKK – beweisen sollen dies sein Amt im kurdischen Kulturverein in Freiburg und seine Teilnahme an Demonstrationen der kurdischen Linken auf der u. a. Freiheit für Abdullah Öcalan (einem Gründungsmitglied der PKK) gefordert wurde. Da alle Verwandten von Mustafa schon die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, müssen wir von einer explizit politisch motivierten Entscheidung ausgehen. Mustafa C. engagiert sich in Freiburg nicht nur in der kurdischen Community, sondern auch in der Partei „die Linke“ und besucht regelmäßig Veranstaltungen & Demonstrationen der außerparlamentarischen Linken.

Mustafa will nun gegen seine verweigerte Einbürgerung juristisch vorgehen und wird hierbei unter anderem von der Roten Hilfe unterstützt. Da ein Prozess aber bekanntlich einiges an Geld kostet, ist er auf Spenden angewiesen. Unterstützt Mustafa und spendet für sein Verfahren:

Inhaber: Rote Hilfe OG Freiburg
IBAN: DE47 4306 0967 4007 2383 64
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Einbürgerung

Mehr zum Fall könnt ihr auch im Artikel “Einbürgerung? Abgelehnt” <https://www.kontextwochenzeitung.de/politik/470/einbuergerung-abgelehnt-1-6610.html> der Kontext Wochenzeitung lesen.

Schreibt Briefe an Gabriel Pombo Da Silva

von übersetzt (indy)

Aktualisierungen über unseren anarchistischen Gefährten Gabriel Pombo Da Silva

Am vergangenen Donnerstag, dem 11. Juni, bewies das Provinzgericht, das Gericht, dass an der untersten Stufe der Gerichtspyramide in Spanien steht, seine inquisitorische Macht, indem es den Antrag auf Aufhebung des EuHB (Europäischer Haftbefehl) ablehnte, der unseren Gefährten nach dreieinhalb Jahren Freiheit in den Kerker des Staates zurückschickte.
Nach anderthalb Jahren der Geheimhaltung wurde Gabriel am 25. Januar auf portugiesischem Territorium verhaftet, nachdem das oben erwähnte EuHB vom Gericht Nr. 2 von Girona (insbesondere von Richterin Mercedes Alcazár Navarro) ausgestellt worden war, mit der Absicht, dass er weitere 16 Jahre im Gefängnis zu verbüßen hat, die als Reststrafe angerechnet werden (Antwort auf die Beschwerde wegen Vergehens gegen die Richterin, weil sie die Anordnung zur sofortigen Freilassung Gabriels im Juni 2016, die seine Freilassung verzögerte, vertuscht hatte, hat diese Richterin ihre eigene Rache in Gang gesetzt! )

Nach dreieinhalb Monaten Untersuchungshaft (Monate, in denen klar war, dass Portugal sich dem Druck des Gerichts von Girona Nr. 2 unterworfen hatte und dass die europäischen Regeln, die die Freilassung unseres Gefährten ermöglicht hätten, nicht angewandt worden waren), wurde er am 12. Mai den spanischen Behörden übergeben und befindet sich derzeit im Gefängnis von Badajoz (Extremadura).

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Thomas Meyer-Falk: Struktureller Rassismus in deutschen Behörden

via indy

Struktureller Rassismus in deutschen Behörden

Der Tweet der SPD-Vorsitzenden Esken, wonach in den Sicherheitsbehörden ein „latenter Rassismus“ vorhanden sei, führte zu den bekannten Beissreflexen, sei es aus besagten Behörden selbst, sei es aus der eigenen und aus anderen Parteien. Vergleichbar vielleicht mit dem Themenkomplex des Kindesmissbrauchs in der römisch-katholischen Kirche, wo ja auch hartnäckig jedwede Missstände geleugnet wurden (und stellenweise immer noch werden).

Latenter Rassismus

Was meint nun eigentlich ‘latent’, denn Esken hatte hier die wohl zurückhaltenste Benennung gewählt. Der DUDEN verrät es: wir verstehen darunter „versteckt, verborgen, (der Möglichkeit nach) vorhanden, aber nicht offenkundig, nicht gleich erkennbar.

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Gericht bestätigt: Videoüberwachung der Tübinger Wohnprojekte war illegal

Eine heimliche, fast vierwöchige Videoüberwachung der Wohnprojekte Schellingstraße und Ludwigstraße 15 im Juli 2016 durch die Tübinger Polizei war rechtswidrig. Dies hat das Landgericht Tübingen am 11. März 2020 in zweiter Instanz entschieden und damit einen vorhergehenden Beschluss des Amtsgerichtes aufgehoben. Die “Maßnahme stellte […] eine längerfristige Observation dar und hätte – wenn überhaupt – nur durch einen Ermittlungsrichter angeordnet werden dürfen”, erklärt das Landgericht in seinem Beschluss. Geklagt hatten die Bewohner*innen des Wohnprojektes Schellingstraße.

Die Videoüberwachung wurde von der Staatsanwaltschaft Tübingen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen unbekannt im Zusammenhang mit zwei Brandstiftungen an Autos eigenmächtig angeordnet, ohne – wie rechtlich vorgesehen – eine richterliche Erlaubnis einzuholen. Die Begründung: Bei den Wohnprojekten handle es sich “um einschlägig bekannte linke Szeneobjekte”, die sich in “fußläufiger Nähe” zu einem der beiden Tatorte befänden. Die Tübinger Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht argumentierten unisono, die Überwachung der Bewohner*innen sei legal gewesen, da es sich bei ihnen nicht um Beschuldigte handle. Das Landgericht widerspricht dieser Einschätzung, zumal die “widersinnige Konsequenz wäre, dass die Observierung eines Nichtbeschuldigten geringeren rechtlichen Voraussetzungen unterläge als die Observierung eines Beschuldigten”.

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Repressionen nach der Bankenblockade 2019

UPDATE 11.06.20:

** Das Appellationsgericht hat die Beschwerde gegen die DNA-Abnahme und die erkennungsdienstlichen Massnahmen teilweise gut geheissen. Die DNA-Daten von allen Menschen ohne Vorstrafen müssen gelöscht werden. Die DNA-Daten von Menschen mit Vorstrafen sowie die Fingerabdrücke von allen Betroffenen jedoch nicht. Ein Rechtsanwalt hat bereits eine Beschwerde gegen diesen Entscheid eingereicht, die Fälle ziehen weiter vors Bundesgericht. **

Neben all den (sehr wichtigen) Überlegungen, was die Covid-19 Pandemie für uns politisch bedeutet, hier ein Exkurs zu einem ganz anderen, ebenso wichtigen Thema, wie wir finden:

Dieser Text soll einen groben Überblick darüber geben, was in Bezug auf Repressionen seit den Klima-Aktionstagen “Fossil Banks – too big to stay” im Juli 2019 in Basel und Zürich (Schweiz) passiert ist.

Seit der Aktion im vergangenen Sommer, nach der es bereits unmittelbar zu Repressalien wie über 48h Gewahrsam, Untersuchungshaft, Einreiseverboten, Abnahme von DNA-Proben u.v.m kam, wurde in Deutschland wenig über die weiteren Entwicklungen berichtet. Wir sehen die Beschäftigung mit staatlicher Repression aber als elementaren Bestandteil von politischem Aktivismus, um handlungsfähig und nachhaltig aktiv zu bleiben. Repression wirkt, wenn sie ohnmächtig macht und zum Schweigen bringt – wir möchten sie hier thematisieren und skandalisieren. Dabei ist es auch wichtig, über konstruierte Nationalgrenzen hinwegzudenken und in unseren Köpfen keine Grenze der Solidarität zu ziehen. Außerdem werden die kommenden Gerichtsverfahren gerade für die Klimagerechtigkeitsbewegung politische Relevanz haben.

Der Text ist aus Sicht deutscher Aktivist*innen geschrieben und hat einen Fokus auf die Ereignisse in Basel. Ganz unten findet ihr Links zu weiteren Artikeln zum Thema sowie die Möglichkeit, für die laufenden Rechtskosten zu spenden!

Aktion + Repression direkt

Fast ein Jahr ist es mittlerweile her, dass am 8. Juli die UBS Bank in Basel und die Credit Suisse in Zürich von ca. 200 Aktivist*innen blockiert wurden. Unter dem Motto “Fossil Banks – too big to stay” sollte die Aktion im Rahmen der Aktionstage des Collective Climate Justice Basel aufzeigen, was für einen großen Anteil der Schweizer Bankensektor an der Investition in klimaschädliche fossile Technologien und Industrien hat. Mit der Blockade sollte darauf aufmerksam gemacht und das business-as-usual der Banken verhindert werden. Über 7 Stunden lang wurden in Basel mehrere Eingänge der Banken blockiert und Mitarbeitende nur heraus- aber nicht hereingelassen. Nach einigen Stunden stellte die UBS Strafanträge und ließ die Aktivist*innen gewaltsam räumen. Besonders Aktivist*innen, die sich vor dem Gebäude angekettet hatten, wurden mithilfe von Schmerzgriffen, psychischem Druck und unter Ausschluss der Öffentlichkeit – auch Presse wurde auf große Distanz gehalten – geräumt und festgenommen. 37 Menschen in Basel und 64 in Zürich kamen in Gewahrsam und verbrachten unter belastenden und teils rechtswidrigen Bedingungen bis zu 48 Stunden im Knast. Dort wurden eine Erkennungsdienstliche (ED) Behandlung durchgeführt und DNA entnommen. Außerdem bekamen die Aktivist*innen direkt einen Strafbefehl ausgehändigt, zum Teil mit Freiheitsstrafen von bis zu 120 Tagen und hohen Bearbeitungsgebühren von fast 1.000 Franken. Eine Person in Zürich wurde von einem Zwangsmaßnahmengericht in Untersuchungshaft gesteckt, da die Person sich hartnäckig weigerte, die Personalien anzugeben. Allen Personen ohne Schweizer Pass wurden über das Ausländerrecht eine sofortige Ausweisung aus dem Land angeordnet – plus 1-3 Jahre Einreiseverbot. Da diese Strafe sofort vollzogen wurde, konnten Rechtsmittel nur im Nachhinein eingelegt werden, außerdem wurden eine Vernetzung und Möglichkeiten der Solidarität eingeschränkt. Die Botschaft ist klar: Wer in die Schweiz einreist, hat sich gefälligst konform zu verhalten.

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Aufruf: Gewalt gegen Geflüchtete hat System (Basel, Schweiz)

[de, en, it, fr]

dieser Aufruf wurde uns zugesandt:

Vor Kurzem wurde öffentlich, dass im Bundesasyllager Basel (CH) systematisch Gewalt gegen Geflüchtete angewendet wird. Dass es sich bei dieser Gewalt nicht um ein paar Einzelfälle handelt und dass sie nicht auf Asyllager in der Schweiz begrenzt ist, ist klar.
Die Gewalt hat System und das System trägt Namen. Verantwortliche sind international vertreten und tätig. Lasst sie uns benennen und ihnen zeigen, dass ihr Handeln Konsequenzen hat.
Die Verbreitung des Coronavirus hat die Gewalttätigkeit des europäischen Migrationsregimes verdeutlicht – sowohl an der EU-Aussengrenze als auch in den lokalen Asyllagern und Knästen.
Dieser Aufruf will an die intensivierten Kämpfe dagegen anschliessen.

Was sind Bundesasyllager?
Seit Frühling 2019 werden Asylgesuchstellende in der Schweiz in sogenannten Bundesasylzentren verwaltet. Die damit zusammenhängenden beschleunigten Asylverfahren haben für die meisten Betroffenen keine faireren Verfahren, sondern eine schnellere Abschiebung zur Folge. Die Bundesasyllager sind oft geographisch isoliert. Die Bauart, der Standort, sowie die herrschenden Regeln in den Lagern erinnern an Knäste und andere freiheitsberaubende Institutionen. Sie leisten ihren Beitrag zum rassistischen Konstrukt des Nationalstaats und der Grenzen.
Egal ob die schweizer Bundesasylzentren, die deutschen Ankerzentren, die CIE (Centro di Identificazione ed Espulsione/ Centro de Internamiento de Extranjeros) oder die französischen CPA (Centre de Premier Accueil): Sie alle sind Teil des europäischen Migrationsregimes, welches Menschen mittels Gewalt und Zwang kategorisiert, isoliert und abschiebt.
Für die Aufrechterhaltung der Lagersysteme müssen verschiedenste Bereiche abgedeckt werden. Dazu gehören zum Beispiel der Bau, die Verwaltung, die Lieferung von Essen, Transporte, Instandhaltung, Überwachung, Sicherheits- und Ordnungsdienste etc.
All diese Aufgaben werden von Firmen übernommen, die an der prekären Situation von Menschen auf der Suche nach Asyl finanziell profitieren.
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