Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie erfahren würden, dass Ihr Haus ohne Ihr Wissen mit einer Kamera überwacht werden sollte? Jedes Kommen und Gehen gefilmt und erfasst werden sollte? An was würde es Sie erinnern, wenn staatliche Behörden versuchen, Ihre Nachbar_innen zu überreden, Überwachungstechnik gegen Sie einzusetzen und Sie zu bespitzeln?
Der Haupteingang des Wohnprojektes Schellingstraße 6 wurde im Juli 2016 knapp einen Monat lang heimlich von der Tübinger Polizei gefilmt. Zuvor hatte die Tübinger Polizei versucht, Nachbar_innen des Projektes dafür einzuspannen, Kameras an ihren Häusern, Vorgärten oder in ihren Wohnräumen anbringen zu lassen, um ihre Nachbar_innen heimlich zu bespitzeln.
Mehr Informationen zur illegalen Videoüberwachung von Hausprojekten durch die Polizei findet ihr hier.
Im Rahmen der No Border Action Days (NBA) in Freiburg und Basel besetzen Aktivist_innen im April 2016 die A5 nahe dem Grenzübergang Weil am Rhein. Es kommt zu dutzenden Festnahmen. Seit dem folgten Strafbefehle und Gerichtsprozesse.
*** Hier gibt’s aktuelle Termine zu Veranstaltungen, Prozessen, Aktionen etc. Schreibt uns wenn ihr Termine habt, die hier drauf sollen. ***
29.7.2019 NBA Berufungsprozess gegen eine Aktivist_in am Landgericht Freiburg, Beginn 14:00 Uhr
13.07.2019 Stuttgart:Landesweite Demo gegen das Polizeigesetz
24.06.2019 Freiburg: NBA Berufungsprozess:
Am Landgericht Freiburg findet am 24. Juni ein weiterer Berufungsprozess gegen ein_e Aktivist_in wegen den No Border Action Days 2016 statt. Beginn 9 Uhr. Weitere Infos zu den NBA hier.
22.06.2019 Basel: Basel bleibt Nazifrei, Demo gegen Faschismus und Repression
Demobeginn 14:00, De-Wette Park, Basel
barrikade.info: Die Demonstration baselnazifrei vom 24. November 2018 liegt nun schon ein halbes Jahr zurück. Sie wird als ein starkes Zeichen gegen Faschismus und rechte Hetze im Gedächtnis bleiben. Dank dem entschlossenen Widerstand von fast 2’000 Menschen konnte verhindert werden, dass der öffentliche Raum als Bühne für Nazi-Propaganda genutzt wurde. Um dieses Ziel zu erreichen, mussten sich die Demonstrierenden über die Weisungen der Polizei hinwegsetzen. Denn diese hatte der rechtsextremen PNOS eine Kundgebung auf dem Messeplatz bewilligt, während sie die Gegenveranstaltung nur an einem weit entfernten Ort erlaubte.
Monate später dringen Polizist*innen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Basel frühmorgens in zahlreiche Wohnungen ein. Das Ziel: Verschiedene Einzelpersonen, denen vorgeworfen wird, an diesem Tag gegen die PNOS auf der Strasse gewesen zu sein. Innerhalb weniger Wochen kommt es in Basel und anderen Kantonen zu über zwanzig solcher Hausdurchsuchungen und zu Festnahmen. Manche werden bis zu 48 Stunden auf der Polizeistation behalten – die beantragte Untersuchungshaft wird vom Zwangsmassnahmengericht aber abgelehnt. Auffallend ist auch, dass ausländische Verha
ftete auf dem Posten zusätzlichen Schikanen ausgesetzt waren, wie z.B. rassistischen Beleidigungen.
Kompletter Aufruf hier und queer-feministischer Antifa Aufruf hier.
25.05.2019 Freiburg: Demo gegen die geplante Verschärfung des Polizeigesetzes
18.02.2019 Kerpen (bei Köln): 2. Verhandlungstag gegen Hambi-Gefangene Eule
hambacherwald.org: Nach über vier Monaten U-Haft fand am Montag, dem 4. Februar, der Prozess gegen Eule statt. Anklagepunkte sind tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte nach §114 Abs 1 StGB und tateinheitlich versuchte gefährliche Körperverletzung nach §§ 224 Abs 1 Ziffer 2, 22, 23, 52 StGB.
Nach dem ersten Prozesstag ist Eule auch weiterhin in Haft, schreibt Briefe (Adresse und Infos hier)!
Eule freut sich über solidarische Prozessbegleitung!
Wann und wo?
25.01.2019 Basel: Urteilsverkündung im Basel 18 Prozess
‚Im Oktober 2018 wurde 18 Angeklagten der Prozess bzgl. einer wilden Demo vom Juni 2016 in Basel gemacht. Am 24.06.2016 fand in Basel eine wilde Demo statt. In deren Verlauf kam es zu Angriffen auf die Parteizentrale der rassistischen SVP, eine Bankfiliale der UBS, verschiedene Versicherungen und das Strafgericht. Anrückende Bullen wurden mit Steinen und Flaschen beworfen. Den Beschuldigten drohen durch das Konstrukt der „Mittäterschaft“ drakonische Strafen. Auf Druck der Anwält*innen wurde das Urteil jedoch hinausgezögert“.‘ Eine gute Übersicht zum Prozess findet ihr auf barrikade.info hier.
„Hier die Termine für den Tag der Urteilsverkündung am Freitag, den 25. Januar 2019:
Treffpunkt um 7.30 Uhr morgens vor dem Strafgericht Basel-Stadt, Schützenmattstrasse 20
Um 11 Uhr treffen wir uns zu einer Kundgebung/Demo vor dem Gericht, um die Angeklagten nach Ende des Prozesses solidarisch in Empfang zu nehmen.“
24.01.2019 Stuttgart: Berufungsprozess gegen Anarchisten nach Blockade der Hambach-Kohlebahn
‚Die Anklage lautet „Störung öffentlicher Betriebe“, dabei handelt es sich um eine Blockade der Hambachbahn. Den Bericht zur ersten Instanz findet ihr hier.
Der Prozess findet am Landgericht Stuttgart um 9:00 Uhr statt (da es sich um eine Jugendstrafsache handelt, findet der Prozess in der Nähe der Meldeandresse statt)‘
Am 21. findet um 11 Uhr der Prozess gegen S. am Amtsgericht Mannheim wegen Widerstand, Körperverletzung und tätlicher Angriff statt. Treffen ist um 10:30 Uhr vor dem Amtsgericht Schloss Westflügel, Bismarckstraße 14.
ACHTUNG! Der Prozesstermin wurde auf unbestimmte Zeit vertagt und findet NICHT am 21.01. statt. Sobald es einen neuen Termin gibt findet ihr ihn hier.
21.01.2019 Freiburg: Berufungsprozess gegen U. wegen Noborder-Grenzblockade
Prozess beginnt um 9 Uhr am Landgericht Freiburg. Mehr Infos hier.
10.01.2019 Freiburg: Prozess gegen eine der Kletteraktivistinnen der No Border Action Days 2016
Der Prozess beginnt um 13:30 am Amtsgericht Lörrach. Mehr Infos hier.
Warm anzieh’n gegen Repression
Veranstaltungsreihe in Freiburg während der Wintermonate
Prozess findet am Landgericht Freiburg statt in der Salzstr. 28, Sitzungssaal 4, 1.OG, Beginn 9 Uhr. Mehr Infos hier.
Wie immer gilt für Leute mit offenem Haftbefehl, dass es nicht sinnvoll ist zu Gerichtsverfahren zu kommen. Genauso für Leute die an der jeweiligen Aktion beteiligt waren, aber bisher nicht erkannt oder festgenommen wurden. Passt aufeinander auf!
Prozess am Amtsgericht Lörrach nach der Autobahnblockade der A5 während der No Border Action Days im April 2016 am Amtgericht Lörrach, Bahnhofstr. 4. -> nach Rückzug des Einspruchs abgesagt
Solidarische Prozessbegleitung erwünscht. Prozess findet um 13:30 Uhr am Amtsgericht Hamburg-Mitte, Sievekingplatz 3 (Strafjustizgebäude), Sitzungssaal 186 / Erdgeschoss statt. Eine vorherige Personenkontrolle am Eingang des Sitzungsaals, sowie die Abnahme von Handys wurde angekündigt. Wie immer gilt, wer bei den G20 Protesten beteiligt war und nicht erkannt wurde oder einen offenen Haftbefehl hat, sollte nicht zu Prozessen gehen.
Solidarische Prozessbegleitung erwünscht. Prozess findet um 14:00 Uhr am Amtsgericht Hamburg-Mitte, Sievekingplatz 3 (Strafjustizgebäude), Sitzungssaal 186 / Erdgeschoss statt. Eine vorherige Personenkontrolle am Eingang des Sitzungsaals, sowie die Abnahme von Handys wurde angekündigt. Wie immer gilt, wer bei den G20 Protesten beteiligt war und nicht erkannt wurde oder einen offenen Haftbefehl hat, sollte nicht zu Prozessen gehen.
Nach einer Verurteilung der Angeklagten Robin wegen vermeintlicher Körperverletzung zu 90 Tagessätzen hat weder die Angeklagte, noch die Staatsanwaltschaft das Urteil anerkannt.
So sind sowohl die Aktivistin Robin als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Die Begründung der Staatsanwaltschaft waren zum einen die vermeintlich verursachten Kopfschmerzen trotz Helm, die nicht im Urteil berücksichtigt worden wären. Zum anderen sei das Strafmaß im Hinblick darauf, dass gleich zwei Straftaten verübt worden seine, zu niedrig.
Einen neuen Prozesstermin gibt es bisher noch nicht, wird aber sobald er feststeht bekannt gegeben.
04.07.2018
Kopfschmerzen durch angeblichen Klaps auf den Helm
Die Angeklagte Robin wird wegen vermeintlicher Körperverletzung zu 90 Tagessätzen verurteilt
Nach der gestrigen Verhandlung im Amtsgericht Hamburg-Mitte wegen Körperverletzung, Widerstand und tätlichem Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten wurde die Aktivistin Robin zu 90 Tagessätzen á 5 Euro verurteilt. Die im Strafbefehl geforderte Tagessatzhöhe von 25 Euro wurde zwar deutlich verringert, jedoch wurde die Angeklagte nach den Artikeln §§ 113, 114 und 223 schuldig gesprochen.
Die Verteidigung hatte eine Einstellung des Verfahrens gefordert, derer sich die Richterin von Urban offen gezeigt hatte, die jedoch von Seiten der Staatsanwaltschaft klar abgelehnt wurde, da laut dieser die Beweislage eindeutig sei. Laut Staatsanwaltschaft hätten die §§ 113, 114 ein Mindeststrafmaß von 90 Tagessätzen.
Es wurden zwei Polizeizeugen befragt. Zuerst wurde der angeblich geschädigte PK Kühner aus Berlin befragt, der einen leichten Schlag auf den Hinterkopf gespürt haben mag, jedoch nichts gesehen hatte und nicht zuordnen konnte, woher der Schlag kam. Danach wollte er aber einen leichten Druckschmerz und Kopfschmerzen verspürt haben.
Anschließend wurde der Zeuge POM Marx, ebenfalls Polizeibeamter aus Berlin, befragt, der den Schlag beobachtet haben mag und die Angeklagte ohne sie anzusehen zweifelsfrei identifizieren konnte.
Nach der Schilderung des Ort des Geschehens, vorangegangener Ereignisse und der Festnahme eines anderen Beschuldigten wurde der Tathergang beschrieben, bei dem es angeblich zu einem leichten Klaps auf den behelmten Hinterkopf des Beamten gekommen sein soll. Nach Ausführungen und pantomimischer Darstellung des Zeugen Marx wurde deutlich, dass es sich weniger um einen amateurhaften „Tennisaufschlag“ als um einen unbeschleunigten Klaps aus dem Handgelenk gehandelt haben soll. Eine erstaunlich detailreiche Erzählung in Anbetracht dessen, dass in den ursprünglichen Zeugenaussagen, noch deutlich mehr Widersprüche zu finden waren. Der Zeuge Marx konnte sich nicht mehr an die Körperhaltung des PK Kühner erinnern. Nachdem ihm aber die Richterin eine kniende Haltung vorschlug, bestätigte er diese fleißig.
Da die Zeugenaussagen einigermaßen stimmig schienen, sich nicht widersprachen und keine wichtigen Details fehlten, sah die Staatsanwaltschaft bei Polizeizeugen natürlich keinerlei Zweifel an der Richtigkeit der Aussagen und den konstruierten Vorwürfen gegenüber der Angeklagten. Genauso bestand für sie kein Zweifel, dass es sich bei einem angeblichen Klaps mit der bloßen Hand auf einen gepanzerten Helm um einen tätlichen Angriff und um Körperverletzung handeln würde. Obwohl sich die Richterin anfangs zu einer Einstellung bereit erklärt hatte, sah sie dann im Verlauf des Prozesses ebenfalls keinen Grund mehr für Zweifel. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Erhöhung der Tagessatzanzahl auf 110 wurde von der Richterin nicht übernommen, sie blieb bei den ursprünglichen 90.
Wie befürchtet wird der neue §114 zur Kriminalisierung jeglichen friedlichen Protests genutzt. Wer sich gegen die Zustände wehrt, ob auf Demos, Aktionen oder anderswo, muss also immer mit juristischen Konsequenzen rechnen, denn Polizeizeugen haben immer Recht und werden immer kreativer in ihren Erzählungen. Auch wenn sie uns ihre Macht spüren lassen, uns einschüchtern wollen und versuchen, so viele Menschen wie möglich zu kriminalisieren, wird ihr Plan nicht aufgehen und bestätigt mal wieder, dass der neutrale Rechtsstaat eine Illusion ist. Menschen, die für linke Utopien kämpfen, die rassistisch diskriminiert werden oder anderweitig nicht in ihr System passen, werden systematisch verfolgt, während die Verbrecher des Systems ungehindert weitermachen können und sogar aktiv vom Staat geschützt werden. So ist die Justiz nur ein weiteres Mittel des Staates und der Machthabenden ihre politischen Interessen durchzusetzen.
19.06.2018
Prozess am 20.06. bis auf weiteres abgesagt
G20 Prozessbeginn gegen Robin scheitert zunächst an Formfehlern
Heute morgen, am 19.06, wurde der geplante Beginn des Prozesses gegen die Aktivistin Robin für den morgigen Mittwoch, den 20.06.2018, um 14 Uhr spontan abgesagt, da der verschickte Strafbefehl ungültig war. In dem falsch ausgestellten Strafbefehl gab es zwar den Vorwurf der Körperverletzung, der vorgeworfene Sachverhalt beziehungsweise der Tathergang, waren aber in dem Schreiben vergessen worden, stattdessen befand sich dort ausschließlich ein leerer Platzhalter.
Dabei wird deutlich, wie überfordert das Amtsgericht Hamburg-Mitte offensichtlich mit all ihren Strafbefehlen, die sie ausstellen und Prozesse die sie führen sollen, ist.
Die Hauptverhandlung ist damit fürs erste abgesagt und ihre Überrumpelungsstrategie ist damit nicht aufgegangen. Nach dem Erhalten des Strafbefehls war sofort Einspruch eingelegt und ein Anwalt kontaktiert worden. Zehn Tage später wurde bereits der Gerichtstermin verkündet, an welchem der Anwalt keine Zeit hatte. Der Antrag auf Verschiebung wurde jedoch abgelehnt, mit der Begründung, dass die Terminplanung des Gerichtes, sowie die Vorladung der Zeugen vorgehe und der Anwalt zu spät beauftragt worden wäre. Dies erscheint befremdlich, da dieser direkt am Tag der Bekanntgabe des Prozesstermins beauftragt wurde. Das ganze beruht letztlich darauf, dass der Einspruch gegen den Strafbefehl nicht vom Anwalt, sondern von der Angeklagten eingelegt wurde.
Eine Verteidigung wurde durch das Gericht erschwert, da vier Tage vor dem Prozess, über das Wochenende noch ein*e Anwält*in gefunden werden musste und die Akteneinsicht nur in Hamburg gewährt wurde, was es bei einem Anwalt aus einer anderen Stadt schwer macht, sich vorzubereiten.
Das Gericht nahm also bewusst in Kauf, dass die Angeklagte ohne Anwält*in und ohne ausreichende Vorbereitung mit der Akte, den Prozess hätte führen müssen. Das konnte nun erfolgreich abgewehrt werden.
Der weitere Ablauf ist noch unklar, vermutlich wird ein neuer Strafbefehl ausgestellt und das Verfahren dann mit einem neuen Gerichtstermin weitergeführt. Falls das geschehen sollte, wird der neue Termin wieder hier veröffentlicht werden.
Solidarität statt Strafbefehle!
Freiheit für alle G20 Gefangenen!
15.06.2018
Die G20 Repressionswelle geht weiter – Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung
Am kommenden Mittwoch den 20.06.2018 findet der Prozess der Aktivistin Robin am Amtsgericht Hamburg Mitte wegen Körperverletzung statt. Wie die Polizei den Vorwurf Körperverletzung konstruieren und begründen will bleibt unklar.
Elf Monate nach den G20 Protesten in Hamburg sind immer mehr Menschen von der darauffolgenden Repression betroffen, weil sie gemeinsam gegen die menschenverachtende Politik der G20 und ihren unsinnigen Gipfel in Hamburg demonstriert haben.
Trotz all ihrer Hetze vor, während und nach dem Gipfel, ist es weder den Medien noch den Sicherheitsbehörden gelungen, uns zu spalten. Wir lassen uns nicht einschüchtern, nicht klein kriegen, egal wie stark ihre Repression ist. Und das wird ihnen auch jetzt nicht gelingen!
Wir lassen es uns nicht verbieten für unsere Ideale zu kämpfen. Auch wenn dieser Gipfel zu Ende ist, unser Kampf für eine bessere Welt ohne Krieg, Ausbeutung, Ungerechtigkeit, Unterdrückung und Knäste ist es nicht.
Durch den demokratiefeindlichen, autoritären Verfolgungswillen des Staates, versucht er immer mehr Verurteilte zu präsentieren, egal um welchen Preis. Die massive Polizeipräsenz, Gewalt und Überwachung vor und während dem Gipfel, war nur der Anfang. Es sitzen seit dem Gipfel Menschen im Knast und die Polizei hat angekündigt ca. 3000 Verfahren nach den Protesten zu verfolgen. Jetzt braucht es gegenseitige Unterstützung und Solidarität. Die Repression richtet sich gegen Einzelne, gemeint sind wir alle. Das sollte nicht nur eine Parole sein. Wenn wir uns gemeinsam ihrer Repression entgegenstellen und uns unterstützen bei Prozessen, im Knast und im Alltag, verliert ihre Drohkulisse an Wirkung und wir werden handlungsfähiger. Deshalb freuenwir uns über eine solidarische, bunte, deeskalative Prozessbegleitung am kommenden Mittwoch.
Die Verhandlung findet im Amtsgericht Hamburg Mitte um 14:00 Uhr, am Sievekingplatz 3 (Strafjustizgebäude) Sitzungssaal 186 / Erdgeschoss statt. Eine vorherige Personenkontrolle am Eingang des Sitzungsaals, sowie die Abnahme von Handys wurde angekündigt. Wie immer gilt, wer bei den G20 Protesten beteiligt war und nicht erkannt wurde oder einen offenen Haftbefehl hat, sollte nicht zu Prozessen gehen.
** Repression geschieht oft unbemerkt, vereinzelt und isoliert. Wir wollten mit einer Chronik der Repression dagegen angehen und die Ausmaße der Repression sichtbar machen. Leider haben wir dazu aber nicht genug Informationen von ovn Repression bekommen, sodass die Chronik sehr unvollständig geblieben ist. Wir haben uns nun entschieden das Projekt zu beeenden.**
CHRONIK April 2016 – Juni 2019
[Basel Nazifrei] 22.06.2019 700 Menschen demonstrieren lautstark gegen Repression und Faschismus in Basel
Nach einer erfolgreichen Mobilisierung gegen einen Aufmarsch von Faschist_innen der Pnos am 24. November letzten Jahres, arbeitete die Basler Staatanwaltschaft in den folgenden Monaten mit allen Mitteln an der Kriminalisierung der antifaschistischen Proteste: „Monate später dringen Polizist*innen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Basel frühmorgens in zahlreiche Wohnungen ein. Das Ziel: Verschiedene Einzelpersonen, denen vorgeworfen wird, an diesem Tag gegen die PNOS auf der Strasse gewesen zu sein. Innerhalb weniger Wochen kommt es in Basel und anderen Kantonen zu über zwanzig solcher Hausdurchsuchungen und zu Festnahmen. Manche werden bis zu 48 Stunden auf der Polizeistation behalten – die beantragte Untersuchungshaft wird vom Zwangsmassnahmengericht aber abgelehnt. Auffallend ist auch, dass ausländische Verhaftete auf dem Posten zusätzlichen Schikanen ausgesetzt waren, wie z.B. rassistischen Beleidigungen.“ (barrikade)
Die Demo gegen Repression und Faschismus zog quer durch die Basler Innenstadt begleitet von Aktionen und leider auch einigen wenigen kleineren Aggressionen Rechter. Die Demo war ein starkes Zeichen gegen den Einschüchterungsversuch des Staates.
[NBA] 24.06.2019 Weiterer Berufunugsprozess wegene No Border Action Days
Am 24. fand ein weiterer Berufungsprozess gegen eine Aktivist_in am Landgericht Freiburg statt.
[DieWG] 27.05.2019 „Polizei besetzen statt Polizeigesetzen“ Räumung der besetzten Polizeiwache Fehrenbachallee52 in Freiburg, über 20 Personen eingekesselt
rdl / indymedia: Die am 25.05.2019 nach der Demo gegen das Polizeigesetz besetzten ehemaligen Polizeiwache Fehrenbachallee 52 wurde am 27.05.2019 von der lokalen Polizei in Freiburg mit Unterstützung der Freiburger Hundertschaft, viel Zivilpolizei und der Hundestaffel geräumt. Dabei schlug die Polizei mit einem Rammbock die Fronttüre ein und stürmte das Gebäude. Barrikaden innerhalb des Gebäudes wurden laut Presseberichten mit Geräten der Berufsfeuerwehr, die Amtshilfe entfernt. Im Gebäude wurde niemensch angetroffen. Während der Räumung wurde jedoch eine Gruppe von über 20 Menschen die sich zu diesem Zeitpunkt in der Nähe des Hauses befanden wahllos eingekesselt und einzeln durchsucht, ED behandelt (Ausweis, abgefilmt) und mit einem Platzverweis für das umliegende Gebiet, gültig bis zum Morgen des übernächsten Tages, versehen. Begründet wurde die Maßnahme von Pressesprecher Clark damit, dass die Personen unter ‚Verdacht stehen würden Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung begangen zu haben‘. Mit der Maßnahme sollten ‚Beweise sicher gestellt werden‘.
(Bilder rdl und indymedia)
[FreeNekane] 29.05.2019 Radio Dreyeckland solidarisiert sich mit der in der Schweiz von Auslieferung bedrohten Nekane Txapartegi
„Solidaritätserklärung von Radio Dreyeckland Keine Auslieferung von Nekane Txapartegi!
Radio Dreyeckland erklärt sich solidarisch mit der baskischen Feministin und freien Radio-Redakteurin Nekane Txapartegi. Wir verurteilen die erneuten Versuche der spanischen und Schweizer Justiz, Nekane aus der Schweiz und in die Hände ihrer ehemaligen Folterer auszuliefern.
1999 wurde Nekane, die ehemalige Stadträtin der baskischen Kleinstadt Asteasu, von der spanischen paramilitärischen Polizei Guardia Civil entführt und fünf Tage in einer Kontaktsperre gehalten. Während ihrer Haft wurde Nekane von der spanischen Polizei brutal gefoltert, sexuell misshandelt und gezwungen, ein falsches Geständnis zu unterzeichnen. Aufgrund dieses Geständnisses wurde sie 2007 zu mehreren Jahren Haft verurteilt.
Nach ihrer Flucht in die Schweiz wurde Nekane im April 2016 in Zürich vor der Schule ihrer Tochter erneut festgenommen, nachdem das spanische Gericht einen Auslieferungsantrag an die Schweiz gestellt hatte. Nekane und ihre Anwält*innen gingen in Berufung gegen die Auslieferung und stellten ein Asylgesuch.“
[NoPolgBW] 25.05.2019 Demo gegen weitere Verschärfung des Polizeigesetzes in Freiburg
rdl / Badische Zeitung: Rund 600 Menschen haben am Samstagnachmittag in Freiburg gegen die verschärften Polizeigesetze demonstriert. Die Gefahr, die von der uferlosen Ausweitung der Polizeibefugnisse, gerade angesichts des Rechtsrucks, ausgeht, scheinen noch nicht so viele ernst genug zu nehmen.
Vertonung zur Rede eines Textes des ABC Südwest zur geplanten Verschärfung des Polizeigesetzes hier zum nachhören.
[Polizei] 24.05.2019 Großkontrollen der Polizei in Freiburg rechtswidrig
rdl: „Die Großkontrolle der Freiburger Polizei und der VAG am 24. April 2017 war rechtswidrig. Das entschied das Freiburger Verwaltungsgericht kürzlich. Die von der Freiburger Polizei vorgelegten Daten reichten dem Gericht nicht aus, um zu bestätigen, dass das Bermudadreieck und die untere Bertoldsstraße tagsüber „gefährliche Orte“ sind. Somit hatte die verdachtsunabhängige Kontrolle keine Rechtsgrundlage. Nun stellt damit auch die Frage, ob die durch die Stadt Freiburg geplante Kameraüberwachung dieser Orte im Rahmen der „Sicherheitspartnerschaft“ auch rechtswidrig sein könnte.“
[Antifa] 22.05.2019 Rechtaußen AfD Politiker Dubravko Mandic greift Personen and die AfD Wahlplakate abhängten, ein eingreifender Passant wurde nun angezeigt von Mandic
rdl / AAF: „“Pfefferspray und Schläge mit einer Zange“ – AfD-Mandic und Hagerman bei einer zweifelhaften „Festnahme“ an der Kaiserstuhlbrücke.
Vor der Wahl zum Gemeinderat wurden zahlreiche Plakate der AfD abgerissen oder beschädigt. Offenbar legte sich der Anwalt und jetzt neugebackene Stadtrat Dubravko Mandic und zusammen mit Robert Hagerman auf die Lauer und fing einen mutmaßlichen Abreißer und eine mutmaßliche Abreißerin. Die aggressiv wirkende Aktion verblüffte einen Fahrradfahrer, der Anhielt und sich einmischte. Ein Akt von Zivilcourage, der damit endete, dass Mandic und Hagerman nun ihn angriffen wie er im Gespräch mit Radio Dreyeckland erklärt. Mandic erklärte demgegenüber: „Noch bevor die Polizei eintraf, hielt ein Radfahrer an und griff Dubravko Mandic und seinen Kollegen an. Dieser Angriff konnte abgewehrt werden„. Beide Seiten haben Anzeige erstattet. Zum Glück gibt es auch einige Zeugen.“
[Fabrikool] 14.05.2019 Räumung des besetzten Fabrikools in Bern
[Bässlergut] 28.04.2019 Ausbruch aus dem Abschiebegefängnis in Basel
barrikade.info: Ausbruch aus dem Bässlergut. Letzte Woche habe ich mich bei der Lektüre einer Gratiszeitung über eine kleine Randnotitz gefreut: Ein Junger Mann sei aus dem Gefängnis Bässlergut ausgebrochen.
Jetzt als ich dazu kam diese erfreuliche Nachricht auf Barrikade zu teilen, musste ich leider lesen, dass er später am Abend in Deutschland wieder verhaftet wurde..Anscheinen sei ihm die Flucht über eine Baustelle gelungen.Ich wünsche dem Freiheitsliebenden viel Kraft um den Gittern wieder entfliehen zu können und hoffe, dass seine Flucht weitere Gefangene inspiriert.
Freiheit für alle Gefangenen! Feux aux Prisons!“
[FreeEule] 18.03.2019 Banneraktionen zum Internationalen Tag der Politischen Gefangenen in Freiburg
indymedia: „Anlässlich des Tages der Politischen Gefangenen am 18. März 2019 wurden in Freiburg i. Brsg. zwei Banner in Solidarität mit allen Menschen, die Knast und Repression erleben, aufgehängt. Seit den frühen Morgenstunden ist in mehreren Metern Höhe zwischen Bäumen im Freiburger Stühlingerpark der Schriftzug „Für eine Welt ohne Käfige“ zu lesen. Gegenüber der Universitätsbibliothek wurde ein Transparent aus dem Kontext der Gefangenschaft der nach sechs Monaten U-Haft vor wenigen Tagen entlassenen Anarchist*in Eule aus dem Hambacher Forst angebracht. Anlässlich des Tages der Politischen Gefangenen am 18. März 2019 wurden in Freiburg i. Brsg. zwei Banner in Solidarität mit allen Menschen, die Knast und Repression erleben, aufgehängt. …„
[PAG] 12.01.2019 Wilde Sponti und Amtsgericht Freiburg neu dekoriert
indymedia: „Am späten Abend des 12. Januars zog eine wilde Sponti durch die Freiburger Innenstadt. Die Sponti führte zum Amtsgericht, welches im Rauch der Bengalos einen neuen Anstrich bekam. […] Wir haben uns das Amtsgericht ausgesucht, weil hier „Recht“ gesprochen und umgesetzt wird. Die zunehmend verschärften Gesetze werden hier angewandt. […] Mit der Aktion haben wir unserer Wut über polizeiliche Befugnisse und gesteigerte Repression gegen Aktivist*innen Luft gemacht. Besonders sind unsere Gedanken dieser Tage bei den fünf Genossen*innen die in Hamburg wegen der Elbchaussee-Randale angeklagt werden und für die G20 Unruhen büßen sollen.“
[PAG] 12.01.2019 Demo gegen die Verschärfung der Polizeigesetze in Freiburg
„Über 800 Menschen haben am 12. Januar in Freiburg gegen die Verschärfung der Befugnisse der Polizei in Bund und Ländern („neue Polizeigesetze“) demonstriert. Besonders stand die vom Innenminister ins Gespräch gebrachte Landespolizeigesetz-Novelle im Zentrum der Kritik – aber auch die neue Sicherheitspartnerschaft in Freiburg, die stetige Aufrüstung der Polizeien, rassistische Normalitäten und die Repression gegen linke Bewegungen im In- und Ausland.“ – warm anzieh’n Kampagne (indymedia)
Verdachtsunabhängige Polizeikontrollen von Menschen nichtweißer Hautfarbe sind Alltag in Deutschland. Mischt man sich ein, droht unter Umständen Gefängnis. So ergeht es gerade S. einer politische Aktivistin die sich im Mai 2018 am Mannheimer Bahnhof eingemischt hatte, brutal festgenommen worden war und nun am 21. Januar 10.30 Uhr in Mannheim einen Prozess am Amtsgericht hat. ***Termin bis auf weiteres verschoben! ***
Genaugenommen lautet die Anklage auf „Widerstand, tätlicher Angriff und Körperverletzung“ gegen Polizeibeamte, wobei sich S. alleine gegen die Beamten gewehrt haben soll, (insgesamt waren fünf im Einsatz), nachdem sie sich geweigert hatte, ihren Ausweis zu zeigen und auf die Wache mitzukommen. Zusätzlich läuft ein Zivilverfahren zweier Polizisten, um die Erstattung von Heilmitteln und zwei Tage Dienstausfall, die S. bezahlen soll.
[Anti-Knast] 12.01.2019 Farbangriff auf Gericht und Regionalgefängnis Bern
barrikade.info: „In der Nacht vom 11. auf den 12. Januar haben wir dem Amtshaus und Regionalgefängnis Bern einen farbigen Besuch abgestattet. Mit einem Farbfeuerlöscher haben wir den Eingang des Gerichts eingefärbt und zudem mit Spraydosen und Farbgläsern die Fassade des Gebäudes markiert. […]
Gerichte sind dazu da, die Gesetze der Reichen und Mächtigen zu verteidigen und Menschen, die etwas verändern wollen oder sich gegen ihre Unterdrückung wehren, zu verurteilen und einzuknasten. Die Knäste sind Drohung und die letzte Konsequenz für all jene, die in dieser Gesellschaft keinen Platz haben oder die bei der ganzen Scheisse nicht mitmachen wollen. Was als harmloses Instrument der Bestrafung und ’Resozialisierung’ dargestellt wird, ist Ort der psychischen Folter und immer wieder sterben Menschen im Knast. Das ist Mord.“
[Basel Nazifrei] November 2018 Massive Repression und Schweizweite Hausdruchsuchungen nach antifaschistischem Protest in Basel
barrikade: „Die Demonstration baselnazifrei vom 24. November 2018 […] wird als ein starkes Zeichen gegen Faschismus und rechte Hetze im Gedächtnis bleiben. Dank dem entschlossenen Widerstand von fast 2’000 Menschen konnte verhindert werden, dass der öffentliche Raum als Bühne für Nazi-Propaganda genutzt wurde. Um dieses Ziel zu erreichen, mussten sich die Demonstrierenden über die Weisungen der Polizei hinwegsetzen. Denn diese hatte der rechtsextremen PNOS eine Kundgebung auf dem Messeplatz bewilligt, während sie die Gegenveranstaltung nur an einem weit entfernten Ort erlaubte. Monate später dringen Polizist*innen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Basel frühmorgens in zahlreiche Wohnungen ein. Das Ziel: Verschiedene Einzelpersonen, denen vorgeworfen wird, an diesem Tag gegen die PNOS auf der Strasse gewesen zu sein. Innerhalb weniger Wochen kommt es in Basel und anderen Kantonen zu über zwanzig solcher Hausdurchsuchungen und zu Festnahmen. Manche werden bis zu 48 Stunden auf der Polizeistation behalten – die beantragte Untersuchungshaft wird vom Zwangsmassnahmengericht aber abgelehnt. Auffallend ist auch, dass ausländische Verhaftete auf dem Posten zusätzlichen Schikanen ausgesetzt waren, wie z.B. rassistischen Beleidigungen.“
Der Kletteraktivist_in wird vorgeworfen sich im Rahmen der Aktionstage von einer Brücker über die A5 abgeseilt zu haben, um diese zu blockieren. Das Amtsgericht Lörrach verurteilte sie zu 30 Tagessätzen a 15€ (450€) wegen vollendeter Nötiggung.
Jede Menge Soli-Aktionen von Bern bis Berlin grüßten die Basel18. Hier einige Bilder und ein Soli-Video.
[linksunten] 24.10.2018 Spitzel des Verfassungsschutz enttarnt
In Veröffentlichungen auf unter anderem barrikade.info wird der Verfassungsschutz Spitzel Reinhold Kapteina aus Köln enttarnt. Dieser hatte jahrelang die linke Szene ausgeforscht. Die Enttarnung wurde möglich durch Informationen in Verfahrensakten im Rahmen des indymedia linksunten Verbots. Dazu auf barrikade.info: „Laut Verfahrensakten hatte das BfV in den Jahren 2008 und 2013 den Spitzel Reinhold Kapteina in die KTS Freiburg und 2011 ins Epplehaus Tübingen geschickt, um angebliche öffentliche linksunten-Treffen zu beobachten.“
[Basel 18] Oktober 2018: Prozess nach einer wilden Demo in Basel
‚Im Oktober 2018 wurde 18 Angeklagten der Prozess bzgl. einer wilden Demo vom Juni 2016 in Basel gemacht. Am 24.06.2016 fand in Basel eine wilde Demo statt. In deren Verlauf kam es zu Angriffen auf die Parteizentrale der rassistischen SVP, eine Bankfiliale der UBS, verschiedene Versicherungen und das Strafgericht. Anrückende Bullen wurden mit Steinen und Flaschen beworfen. Den Beschuldigten drohen durch das Konstrukt der „Mittäterschaft“ drakonische Strafen. Auf Druck der Anwält*innen wurde das Urteil jedoch hinausgezögert“.‘ Eine gute Übersicht zum Prozess findet ihr auf barrikade.info hier.
Nach einer Verurteilung der Angeklagten Robin wegen vermeintlicher Körperverletzung zu 90 Tagessätzen hat weder die Angeklagte, noch die Staatsanwaltschaft das Urteil anerkannt.
So sind sowohl die Aktivistin Robin als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Die Begründung der Staatsanwaltschaft waren zum einen die vermeintlich verursachten Kopfschmerzen trotz Helm, die nicht im Urteil berücksichtigt worden wären. Zum anderen sei das Strafmaß im Hinblick darauf, dass gleich zwei Straftaten verübt worden seine, zu niedrig.
Einen neuen Prozesstermin gibt es bisher noch nicht, wird aber sobald er feststeht bekannt gegeben.
[Antifa] 16.07.2018 Prozess gegen Antifas nach erfolgreicher Verteidigung gegen Nazi-Angriff
indymedia: „Am 29. April 2017 versuchten sieben Anhänger der faschistischen Partei „Der III. Weg“ einen antifaschistischen Infostand in der Innenstadt Rottenburgs am Neckar anzugreifen. Die Antifaschist*innen reagierten so besonnen, dass sich die Angreifer schnell gezwungen sahen das Weite zu suchen. Einige der anwesenden Antifaschist*innen sind nun von Repression betroffen. Es kam am 16. Juli 2018 im Amtsgericht Rottenburg a. N. zur Verhandlung. Dabei wurden zwei Antifaschist*innen verurteilt und Nazis wurden als Zeugen zur Stütze der Anklage geladen. Um die zwei Genoss*innen vor Ort zu unterstützen fanden sich ca. 50 Personen vor dem Amtsgericht ein und hielten in Solidarität zu den Angeklagten eine Kundgebung ab.“
Prozess am Amtsgericht Lörrach nach der Autobahnblockade der A5. Verschoben auf den 17.08.2018
[G20] 15.07.2018 Soli-Aktion: Findet den Fehler und vergesst ihn nicht
von tueinfo: „In der Nacht von Montag, dem 09.07.2018, auf Dienstag wurden in Tübingen mehrere Wände als Ausdruck von Solidarität gegen die G20-Repression betextet. Auch wenn die Berichterstattung über die G20 Proteste nachgelassen hat, sich die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit wieder anderen Themen zuwendet (nicht zuletzt der Fussball WM der „Männerteams“), wir haben nicht vergessen dass der G20 Gipfel noch lange nicht vorbei ist. Die Repressionswelle gegen Aktivistis rollt weiter. Es gibt hunderte Anklagen, viele offensichtlich konstruiert, um die massive Polizeigewalt nachträglich zu rechtfertigen….“
Nachdem der erste Hauptverhandlungstermin wegen Formfehlern abgesagt worden war, fand der Prozess nun am 04.07.2018 am Amtsgericht Hamburg-Mitte statt. Die Polizeizeugen erzählten eine schöne Geschichte, die Richterin glaubte diese natürlich ohne kritische Nachfragen und am Ende wurde Robin zu 90 Tagessätzen á 5€ wegen Körperverletzung, Widerstand und tätlichem Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten (§§ 223, 113, 114 StGB) verurteilt.
Nach den G20 Gipfelprotesten sollte die Aktivistin Robin am 20.06.2018 vor Gericht wegen Körperverletzung stehen. Der Prozess wurde fürs erste wegen einem Formfehler im Strafbefehl abgesagt.
[NBA] 21.05.2018 Tübingen
Bei einer Kletteraktion gegen Abschiebung wurde ein Transparent mit der Aufschrift „Folter ist Abschiebung ist Mord. Grenzen töten“ in 15m Höhe angebracht. Auf tueinfo folgten solidarische Grüße an von Repression Betroffenen No Border Aktivist_innen.
[Polizei] Frühjahr 2018 Drohnen im Einsatz
Seit April 2018 testet die Polizei laut Presse in Baden-Württemberg den Einsatz von Drohnen. Diese werden bereits bei Demos von Aktivist_innen im Einsatz beobachtet. Wie viele im Einsatz sind und wo sie stationiert sind, ist bislang unklar.
[NBA] 09.05.2018 Prozess am Amtsgericht Lörrach
Prozess gegen Aktivistin am Amtsgericht Lörrach, ihr wird vorgeworfen an der deutsch-schweizer Grenze Autofaher*innen zum anhalten bzw. Langsamfahren genötigt zu haben.
[NBA] 26.04.2018 Prozess am Amtsgericht Lörrach
Dritter und letzter Prozesstag Lido Lorey, Urteil lautet 400 € (40 Tagessätze zu 10€) wegen Nötigung und Vermummung plus Prozesskosten.
[NBA] 10.04.2018 Prozess am Amtsgericht Lörrach
Zweiter Prozesstag Lido Lorey am Amtsgericht Lörrach. Wieder verschoben wegen technischer Probleme, 3. Prozesstag am 26. April.
[NBA] 27.03.2018 Prozess am Amtsgericht Lörrach
Prozess gegen Lido Lorey, erster Prozess gegen Aktivistin aus der Schweiz nach den No Border Action Days vor dem Amtsgericht Lörrach, nachdem sie gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. Wegen technischer Probleme bei der Verhandlung geht der Prozess am 2. Prozesstag am 10. April weiter.
[NBA] 01.02.2018 Prozess am Amtsgericht Lörrach
Prozess gegen den Aktivisten U. vor dem Amtsgericht Lörrach, nachdem U. gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. U. wird zu 60 Tagessätze a 30€ wegen Nötigung verurteilt. U. wird das Urteil anfechten.
Um unsere Solidarität mit den eingesperrten Aktivist_innen aus dem Hambacher Forst und allen derzeit von Repression Betroffenen zu zeigen, wurde ein Transpi mit der Aufschrift „freedom for Hambach prisoners, war against everyone who destroys the earth and confines our comrades“ (Freiheit für die Gefangenen aus dem Hambacher Forst, Kampf allen die die Erde zerstören und unsere Genoss_innen einsperren) aufgehängt.“
tueinfo: Am 19.01.2018 hielt die AfD ihren Neujahrsempfang im Reutlinger Spitalhof ab. Um 17:30 hatten sich bereits 300 Menschen versammelt um gemeinsam ein Zeichen gegen die AfD und für eine solidarische und offene Gesellschaft zu setzen. Abgeschirmt von Gittern, Polizei mit Pferde- sowie Hundestaffel hielt die AfD unter lautstarkem und vielfältigem Protest ihren Neujahrsempfang ab. […] die Polizei ging wie in den Jahren zuvor offensiv gegen die Aktivist*innen vor. So kam es beispielsweise zu starken Schlägen mit Schlagstöcken. Mindestens fünf Antifaschist*innen wurden unter fadenscheinigen Gründen festgenommen und auf das Reutlinger Polizeirevier in der Burgstraße verfrachtet.
tagblatt: 14-jährige bei Demo brutal festgenommen und übergriffig durchsucht, Mutter die ihre Tochter festhielt wegen Widerstand und versuchter Gefangenenbefreiung angezeigt.
[NBA] 17.01.2018 Prozess am Amtsgericht Lörrach
Prozess gegen Aktivistin vor dem
Amtsgericht Lörrach, nachdem diese gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. Sie wird zu 20
Tagessätzen a 10€ verurteilt wegen psychischer Beihilfe zur
versuchten Nötigung und wird in Berufung gehen.
[Direkte Aktion] 02.01.2018 Tübingen
tueinfo: „In der Nacht auf den 2.1.[2018] wurde das Polizeirevier in der Tübinger Südstadt mit Farbe eingedeckt. Wie nicht anders zu erwarten war, hat auch das Jahr 2017 neben Repression rund um den G20 Gipfel und dem neuen Polizeigesetz viele Gründe für diese Aktion geliefert.“
[linksunten] 16.12.2017 Freiburg
Weihnachtsmarktdemo unter dem Motto „Unsere Solidarität gegen ihre Repression“ in Freiburg.
[NBA] Dezember 2017 Freiburg
Zwei Personen werden vom Jugendgericht wegen der A5 Blockade verurteilt.
[NBA] Herbst 2017 bundesweit
Die Staatsanwaltschaft beginnt Strafbefehle wegen den No Border Action Days an Aktivist_innen zu verschicken. Viele legen Einspruch gegen den Strafbefehl ein.
[linksunten] 25.08.2017 bundesweit / Freiburg
Das unabhängige Medienportal linksunten indymedia wird vom Innenministerium verboten, am selben Tag werden mehrere Privatwohnungen und die KTS in Freiburg durchsucht.
[Hambacher Forst] 26.05.2017 Böblingen: Prozess gegen Anarchisten nach einer Hambachbahn-Blockade
Dem Angeklagten wird vorgeworfen die Hambachbahn, die Kohle vom Tagebau Hambach zu Kohlekraftwerken transportiert, mehrfach blockiert zu haben. Die Anklage lautet „Störung öffentlicher Betriebe“ (RWE betreibt den Tagebau und ist ein privates Unternehmen). Ein Bericht zum Prozess gibt es hier.
[Antifa] April 2017 Rottenburg / Tübingen
Bei einem antifaschistischen Infotisch in Rottenburg am Neckar kam es Ende April 2017 zu einem versuchten Angriff von Faschisten des „III. Wegs“. Die Antifaschist*innen, die den Angriff erfolgreich abwehrten, wurden im Anschluss mit Repressalien überzogen.
Knäste sollen insolieren und die Menschen darin brechen. Daher ist unsere Solidarität über die Mauern hinweg unglaublich wichtig. Ein einfacher praktischer Schritt der Solidarität ist es einen Brief zu schreiben. Dazu haben wir hier Anleitungen und Tipps zum in den Knast schreiben gesammelt, gefolgt von aktuellen Adressen Gefangener.
Thomas, der sich als Anarchist bekennt, saß über 10 Jahre in Haft, weil er einen Bankraub begangen hat, welcher zur Finanzierung von legalen und illegalen linken Projekten dienen sollte. Seit Juli 2013 befindet er sich in Sicherungsverwahrung. Er hat nie aufgehört hinter den Mauern zu kämpfen. Thomas könnt ihr auf Deutsch und Englisch schreiben.
Thomas Meyer-Falk
JVA (SV-Abtlg.)
Hermann-Herder-Str. 8
79104 Freiburg
Am 15. Januar 2020 wurde Salih Karaaslan durch das OLG Stuttgart zu 3 Jahre wegen „Mitgliedschaft“ gem. §§129a/b veruteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er sich zwischen 2016 und 2018 in Freiburg als „Gebietsverantwortlicher“ der PKK betätigt habe. [...] Er hat Herzpro-bleme und musste wegen der Verhaftung eine geplante Knie-Operation verschieben. Der 63Jährige war in der Türkei über zehn Jahre in leitender Funktion für den linken Gewerkschaftsbund KESK tätig und leitete später die Zweigstelle Ankara des Menschenrechtsvereins IHD. Weil die Möglichkeit in der Türkei politisch aktiv zu sein, immer schwieriger wurde, ging der dreifache Familienvater nach Deutschland. Eine individuelle Straftat wurde dem Politiker nicht vorgeworfen. Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt; mithin ist es nicht rechtskräftig. Seit seiner Festnahme am 21. Juni 2018 befindet sich Salih Karaaslan in der JVA Schwäbisch-Hall. (aus der AZADÎ 196)
Salih Karaaslan JVA Schwäbisch Hall
Kolpingstr. 1
74523 Schwäbisch Hall
Seit 2019 laufender §129b Prozess gegen Veysel Satılmış vor OLG Stutt-gart-Stammheim wegen „Mitgliedschaft“ gem. §§129a/b und Tatvorwürfen Freiheitsberaubung, versuchte Nötigung, U-Haft. In diesem Prozess spielt ein eigenen Angaben zufolge „langjähriges Mitglied der PKK“ eine Rolle, das sich der Anklage als Kronzeuge angedient hat. Die Verteidigung hatte schon vor Prozesseröffnung kritisiert, „dass das Interesse der Strafverfolgungsbehörden an der Kriminalisierung kurdischer Aktivisten“ dazu führe, „dass sie sich für die Rachegelüste eines abgewiesenen Liebhabers instrumentalisieren“ lasse. Allein private Konflikte hätten laut Anwältin Antonia v.d. Behrens die Ermittlungen in Gang gesetzt. Stammheim solle den Eindruck vermitteln, dass es hier um „Terrorismus“ gehe. Nachdem der Kronzeuge seine Aussagen in mehreren Verhandlungen gemacht hatte und sich die Befragungen der Verteidigung anschließen sollten, bestand er auf sei-nem Recht auf Aussageverweigerung. (aus der AZADÎ 196)
Veysel Satılmış
JVA Stuttgart
Asperger Str. 60
70439 Stuttgart
Laufender §129b-Prozesse seit 2019 gegen ÖzkanTaş vor OLG Stuttgart-Stammheim, U-Haft. Vorwürfe sind „Unterstützung“ gem. §§129a/b, Freiheitsberaubung, versuchter Nötigung. (aus der AZADÎ 196)
Özkan Taş
JVA Mannheim
Herzogenriedstr. 111
68169 Mannheim
Laufender §129b-Prozesse seit 2019 gegen Agit Kulu vor OLG Stuttgart-Stammheim, U-Haft. Vorwürfe sind „Unterstützung“ gem. §§129a/b, Freiheitsberaubung, versuchter Nötigung. (aus der AZADÎ 196)
Einer der Gefangenen in der JVA Leipzig ist Kevin. In der Silvesternacht am Connewitzer Kreuz wurde er von einem Bullen angegriffen und kurz darauf brutal verhaftet. Während die anderen Gefangenen dieser Nacht mittlerweile gegen Auflagen entlassen wurden, sitzt er noch immer in Untersuchungshaft.
Unseren Freund und Gefährte Andreas ist zur Zeit in Neapel (Italien) inhaftiert. Andreas ist seit seiner Haft in Deutschland als rebellischer Gefangener bekannt. Im April 2019 wurde er in Italien zu 24 Jahren Knast verurteilt. Andreas hat darüber hinaus vor kurzem Nierenkrebs diagnostiziert bekommen. Sein gesundheitlicher Zustand verschlechtert sich laufend und wir fürchten um sein Leben. Eigentlich müsste er schon vor Monaten operiert werden, doch die italienischen Behörden weigern sich, ihn in ein Krankenhaus zu überstellen.
Andreas Krebs
Sez. 4 Stz.5
Sez. Mediterraneo (CASA CIRCONDARIALE SECONDIGLIANO)
Via Roma Verso Scampia, 250
Cap 80144 Napoli (NA)
Italy
Zürich: Gefährte des Fermento
11.09. 2019 Nachdem wir folgenden Artikel der ehemaligen Soli Gruppe für den Gefährten des Fermento in U-Haft gelesen haben, haben wir entschieden diesen von unserer Gefangenliste zu nehmen. Natürlich wünschen wir niemensch in Gefangenschaft zu sein, Gefängnisse gehören abgerissen und alle Gefangenen befreit. Zugleich wollen wir aber keine aktive Soli-Arbeit für Menschen machen, die direkt mit den Verfolgungsbehörden kooperieren. Im folgenden das Statement der Soli-Gruppe erschienen auf indymedia:
„Wir als die ehemalige Solidaritätsgruppe beenden hiermit öffentlich unsere Solidaritäts- und Unterstützungsaktivitäten für den Gefangenen, der Ende Januar 2019 in Zürich verhaftet wurde. Der Gefangene befindet sich momentan immer noch in Untersuchungshaft. Die Person hat ein Stellungnahme bezüglich der Vorwürfe der Brandstiftung an mehreren Militärfahrzeugen in Hiwil (eine kleine Stadt in der Nähe Zürichs) sowie an einer Notpolizeifunkantenne in Zürich geschrieben, eine Stellungnahme, die wir nicht unterstützen können. Er hat diese Stellungnahme dann bei der finalen Befragung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vorgelegt.
Zum einen macht er in dieser Stellungnahme Angaben, die spezifisch gegen den Gefährten verwendet werden können, der seit Juli 2016 für die selbe Sabotage an einer Polizeifunkantenne international gesucht wird. Der Gefangene scheint sich der möglichen belastenden Auswirkungen seiner Stellungnahme gegen den Gefährten auf der Flucht bewusst zu sein. Zum anderen lenkt er in beiden Fällen den Verdacht explizit in die Richtung seiner Freund*innen oder Bekannten. Zusätzlich bestätigt und ergänzt er verschiedene Hypothesen der Ermittlungen und präsentiert sich in beiden Fällen als unschuldig. Die Behauptung der Unschuld allein würde die öffentliche revolutionäre Solidarität verunmöglichen, weil eine ihrer Säulen – „weder schuldig noch unschuldig“ – verletzt wird. Aber nach einer Einlassung dieser Art und mit diesem Ausmaß, ist jegliche Solidarität mit der eingesperrten Person für uns unmöglich. Unter anderem wird die Solidaritätsgruppe deswegen damit aufhören, die Briefe weiterzuleiten, die bis jetzt über die anarchistische Bibliothek Fermento an den Gefangenen weitergeleitet wurden. Wir verteidigen weiterhin die Sabotageakte, die diesen Ermittlungen zugrunde liegen, unabhängig davon, wer diese begangen hat und rufen alle dazu auf, nicht in Spekulationen und Klatsch zu verfallen.
Die ehemalige Solidaritätsgruppe“
Nach den G20 Gipfelprotesten steht Aktivistin Robin in Hamburg vor Gericht wegen Körperverletzung, Widerstand und tätlichem Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten. Wie die Polizei den Vorwurf Körperverletzung konstruieren und begründen will bleibt unklar.
Im Rahmen der No Border Action Days (NBA) in Freiburg und Basel besetzen Aktivist_innen im April 2016 die A5 nahe dem Grenzübergang Weil am Rhein. Es kommt zu dutzenden Festnahmen. Seit dem folgten Strafbefehle und Gerichtsprozesse.
Indymedia linksunten wurde am 25.08.2017 vom Bundesinnenminister verboten und wird seit dem massiv mit Repression überzogen. Hausdurchsuchungen, Strafverfahren, Überwachung folgten unmittelbar dem Verbot. Das ganze ist jedoch nicht irgendein Verbot. Es ist ein Angriff auf Pressefreiheit, eine massive Zensur linker Medienarbeit. Linksunten war ein zentraler Bestandteil radikaler Kämpfe.
Wir sollten einen solchen Angriff nicht unbeantwortet lassen.
Der Haupteingang des Wohnprojektes Schellingstraße 6 wurde im Juli 2016 knapp einen Monat lang heimlich von der Tübinger Polizei gefilmt. Zuvor hatte die Tübinger Polizei versucht, Nachbar_innen des Projektes dafür einzuspannen, Kameras an ihren Häusern, Vorgärten oder in ihren Wohnräumen anbringen zu lassen, um ihre Nachbar_innen heimlich zu bespitzeln.