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Freiburg: Kommt zur Demo heute – Freiheit für alle Gefangenen!

Wo? Platz der alten Synagoge
Wann? 18.03. 16:00 Uhr

Freiheit für alle Antifaschist:innen – Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Am 18. März, Tag der politischen Gefangenen, laden wir euch zur Kundgebung „Freiheit für alle Antifaschist:innen – Freiheit für alle politischen Gefangenen!“ auf dem Platz der alten Synagoge um 16:00 Uhr in Freiburg ein. Mit dieser Kundgebung wollen wir unsere Solidarität mit inhaftierten Antifaschistinnen & politischen Gefangenen ausdrücken und für die überregionale Demonstration „Ob auf der Strasse oder im Knast! Konsequent. Antifaschistisch.“ am 20. März in Stuttgart mobilisieren. Anschließend wird es einen Knast-Spaziergang zur JVA Freiburg geben.

Bitte tragt auf der Kundgebung eine FFP2 Maske und haltet die Abstände zu anderen Teilnehmer:innen ein. Menschen ohne Maske werden von unserer Kundgebung ausgeschlossen! Falls ihr euch keine Maske leisten könnt werden wir ein paar kostenlose Masken bereitstellen.

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[Tübingen] Risse im Beton – Kundgebung am 18. März

Quelle: ompf (Tor Link)
Kundgebung am 18. März zum Tag der politischen Gefangenen
Ort: JVA Tübingen (Nähe Doblerstr.)
Zeit: 18 Uhr

Der 18. März ist der internationale Tag der politischen Gefangenen. Wir wollen diesen Tag zum Anlass nehmen, um unserer Wut und Solidarität Ausdruck zu verleihen. Lasst uns dagegen aufstehen, dass Menschen, die dieses System hinterfragen, kritisieren oder ablehnen, nicht nur nicht gehört, sondern aktiv weggesperrt werden! Deswegen rufen wir dazu auf, den Gefangenen an diesem Tag Grüße über die kalten, grauen Knastmauern zu senden, um den tristen Alltag für einen kurzen Augenblick zu durchbrechen.
 

Der Antifaschist Dy sitzt seit Mittwoch, dem 4. November 2020, in Stuttgart-Stammheim und seit dem 1. Februar 2021 in Tübingen in Untersuchungshaft. 
Dy war einer der Antifaschist:innen die im Sommer letzten Jahres von Repression betroffen waren und immer noch sind. Ihnen wird vorgeworfen an einer Auseinandersetzung mit Nazis beteiligt gewesen zu sein. Insgesamt wurden im Zuge der staatlichen Machtdemonstration zehn Hausdurchsuchungen durchgeführt und zwei Menschen in U-Haft gesteckt. Auch hier in Tübingen fand eine willkürliche Hausdurchsuchung statt.
Die Razzien vom 2. Juli 2020, sowie die Inhaftierungen sind staatliche Angriffe auf die antifaschistische Bewegung. Weitere Informationen dazu findet ihr hier: notwendig.org 
Der 18. März ist der internationale Tag der politischen Gefangenen. Wir wollen diesen Tag zum Anlass nehmen, um unserer Wut und Solidarität Ausdruck zu verleihen. Lasst uns dagegen aufstehen, dass Menschen, die dieses System hinterfragen, kritisieren oder ablehnen, nicht nur nicht gehört, sondern aktiv weggesperrt werden! Deswegen rufen wir dazu auf, den Gefangenen an diesem Tag Grüße über die kalten, grauen Knastmauern zu senden, um den tristen Alltag für einen kurzen Augenblick zu durchbrechen.
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Demo-Aufruf: Freiheit für alle Antifaschist:innen – Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Am 18. März, Tag der politischen Gefangenen, laden wir euch zur Kundgebung „Freiheit für alle Antifaschist:innen – Freiheit für alle politischen Gefangenen!“ auf dem Platz der alten Synagoge um 16:00 Uhr in Freiburg ein. Mit dieser Kundgebung wollen wir unsere Solidarität mit inhaftierten Antifaschistinnen & politischen Gefangenen ausdrücken und für die überregionale Demonstration „Ob auf der Strasse oder im Knast! Konsequent. Antifaschistisch.“ am 20. März in Stuttgart mobilisieren. Anschließend wird es einen Knast-Spaziergang zur JVA Freiburg geben.

Bitte tragt auf der Kundgebung eine FFP2 Maske und haltet die Abstände zu anderen Teilnehmer:innen ein. Menschen ohne Maske werden von unserer Kundgebung ausgeschlossen! Falls ihr euch keine Maske leisten könnt werden wir ein paar kostenlose Masken bereitstellen.

Der 18. März ist seit 1923 der Tag der politischen Gefangenen (*1) und auch im Jahr 2021 sitzen Menschen aufgrund ihres Engagements gegen Ausbeutung & Faschismus hinter Gittern. In den letzten Jahren und Monatenwurdenimmer wieder extrem rechte Netzwerke mit Verbindungen zu Polizei, Bundeswehr und Inlandsgeheimdienst (Verfassungsschutz) aufgedeckt.Während FaschistInnen sichbewaffnen undTodeslisten mit politischen Gegnern erstellenund in Halle & Hanau schon gemordet haben, nimmt die Repression gegen Antifaschist:innen zu. Während der Innenminister in Mecklenburg-Vorpommern eine Waffe bei einem Mitglied des militanten rechten Netzwerks Nordkreuz kaufte, wird in Niedersachsen aktuell das Verbot von radikalen Antifa-Gruppen diskutiert und die aktiven Antifaschist:innen Dy und Lina sitzen im Gefängnis.

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Hausdurchsuchung bei einem Antifaschisten im Kreis Lörrach

Schon vor gut zwei Wochen kam es, aufgrund der Proteste gegen eine AfD Veranstaltung in Steinen am 3. Oktober, zu einer Hausdurchsuchung bei einem Antifaschisten im Kreis Lörrach. Beschlagnahmt wurden 2 Handys, seine Schuhe und eine medizinische Schutzmaske. Die Cops suchten auch noch nach anderen Kleidungsstücken, wurden aber nicht fündig. Vorgeworfen werden dem Betroffenen Körperverletzung, Beleidigung und Nötigung.

Den Ermittlungen vorangegangen war eine Anzeige des AfD Aktivisten Dubravko Mandic aus Freiburg. Dieser kandidiert aktuell im Landkreis Lörrach für die Landtagswahlen und überzieht bekannte Antifaschist*innen aus Lörrach & Umgebung mit willkürlichen Anzeigen. Die Polizei macht sich hierbei zum willigen Helfer der Rechten.

Es ist nicht auszuschließen, dass es zu weiteren Kontaktversuchen oder Hausdurchsuchungen aufgrund der Proteste in Steinen kommt. Redet nicht über Aktionen (wer was wann gemacht haben soll etc.), räumt eure Wohnung auf (lagert keine Aktionsmaterialien, Kleidung, politische Werbemittel, etc. in der Wohnung), verschlüsselt eure Datenträger, macht von eurem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch und informiert euch über eure Rechte bei Durchsuchungen. Falls ihr von Polizeiaktionen betroffen seid, meldet euch unverzüglich bei der Roten Hilfe OG Freiburg (freiburg[at]rote-hilfe.de).

Jo ist frei! Antifaschismus bleibt notwendig!

schon ein bisschen her, aber trotzdem eine wichtige gute Nachricht:

RH Stuttgart: Heute wurde der Haftbefehl gegen den Antifaschisten Jo vom OLG aufgehoben und Jo konnte daraufhin die JVA Stammheim verlassen und ist nach etwas mehr als 6 Monaten U-Haft wieder frei! Inwieweit diese Entscheidung auch Auswirkungen auf die Haft von Dy hat, muss noch geklärt werden. 

Klar bleibt jedoch, dass das Verfahren gegen die beiden damit nicht vom Tisch ist und weiterhin aller Voraussicht nach im März beginnen wird. Der Verfolgungseifer der Staatsanwaltschaft und Ermittlungsgruppe besteht weiterhin: Spekulationen und Getratsche widerpsrechen einem solidarischem Umgang grundsätzlich, ausnahmslos und überall. Die Verfolgung der antifaschistischen Bewegung in Baden-Württemberg hat sich hiermit noch nicht erledigt, umso wichtiger bleibt es daher, weiterhin aktiv zu bleiben und uns auch den öffentlichen Raum zu nehmen. Kommt daher am 20. März zur Solidaritäts-Demo nach Stuttgart.

Wir freuen uns, Jo nun wieder in unserer Mitte zu haben. Doch Dy sitzt vorerst weiterhin im Knast. Zeigen wir weiterhin unsere Solidarität mit ihm und machen klar:

Antifaschismus bleibt notwendig!

Einstellung in einem Corona-Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der Walpurgisnacht 2020

via RH Freiburg

In einem Verfahren gegen eine politische Aktivistin wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung kam es in der mündlichen Verhandlung am Amtsgericht Freiburg zu einer Einstellung des Verfahrens. Ausgangspunkt für die ergriffenen Maßnahmen der Polizei war der Vorwurf der Sachbeschädigung im Laufe der Walpurgisnacht 2020 (30. April auf 1. Mai) durch Bemalen von Straße und Hauswand mit Kreide. Weil man bei der gegen 22.30 Uhr vorgenommenen ID-Kontrolle und körperlicher Durchsuchung der vier angetroffenen Frauen* keine Kreide etc. aufgefunden hat, wurde auf den Vorwurf eines Verstoßes gegen die Corona-Verordnung umgestellt: Die Frauen* stammten aus drei Haushalten. Zugelassen in der Öffentlichkeit ist der gemeinsame Aufenthalt von nur zwei Personen aus zwei verschiedenen Haushalten. Hier für war für jede der vier Frauen* ein hohes Bußgeld von € 500,- verhängt worden. Die Aktivistin legte dagegen Widerspruch ein.

Am 26. Januar fand nun das erste Verfahren gegen eine der Frauen* am Amtsgericht Freiburg statt. Der Anwalt Udo Kauss übernahm die Verteidigung in dem Fall. Für ihn war klar, dass die Versammlungsfreiheit in diesem Fall höher zu bewerten war als die Corona-Verordnung und dass politische Demonstrationen und Versammlungen in der Öffentlichkeit nicht pauschal in Hinweis auf die Corona-Verordnung unterbunden werden dürfen. Zudem hatten die Kontrollierten entgegen den Vorwürfen durchaus Rücksicht auf die Verordnungen genommen.

Feministische Gruppen hatten zu Aktionen in der Walpurgisnacht aufgerufen. Die vier Kontrollierten wollten am Abend schauen, ob trotz der Corona-Verordnungen irgendwelche politische Aktivität im Grün stattfinden würden. Dazu machten sie sich auf den Weg in die Stadt und teilten sich dazu in Zweiergruppen auf. Sie nahmen damit Rücksicht auf die damals aktuelle Corona-Verordnung nach der man in der Öffentlichkeit nur mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt unterwegs sein durfte. Im Grün stellten sie dann fest, dass dort von der Polizei massiv kontrolliert wurde und sie machten sich deshalb direkt wieder auf den Heimweg. Dort wurden sie dann von einem Polizeikastenwagen angehalten und von mehreren Polizeibeamt*innen umstellt und körperlich durchsucht.

Die beiden als Zeugen gehörten Polizisten widersprachen dieser Darstellung kaum. Sie waren von Zivilbeamt*innen benachrichtigt worden, die die Gruppe angeblich schon länger beobachtet hätten. Da sie die nächsten Beamten waren, hätten sie die Kontrolle dann durchgeführt. Dabei will einer der beiden Beamten noch vom Wagen aus gesehen haben, dass die Abstandsregeln bei der Gruppe nicht eingehalten worden seien. Auf Nachfrage der Verteidigung gab der Beamte zu, hinten im Wagen gesessen zu haben. Die Verteidigung bezweifelte diese Erinnerung, da es um 23 Uhr schon dunkel war und der Blick von den hinteren Plätzen in so einem Einsatzwagen (Sprinter) nach draußen denkbar schlecht sei. Die Beamten gaben an, dass sie den Auftrag hatten, Demonstrationen im Grün zu verhindern.

Die Richterin bot schließlich eine Einstellung des Verfahrens an, wobei die Betroffene immer noch die eigenen Auslagen (also die Kosten der Verteidigung) übernehmen sollte. Diese Einstellung war letztendlich für die Betroffene nicht zu akzeptieren, da die Kosten der Verteidigung ungefähr den Kosten des Bußgeldes entsprechen. Auch die Verteidigung lehnte die Einstellung aus diesem Grund ab, da es aus Sicht von Rechtsanwalt Udo Kauss auch gewichtige rechtliche Gründe für einen Freispruch gab. Zunächst einmal sei in der Verhandlung nicht geklärt worden, inwiefern die Vier überhaupt als Gruppe unterwegs gewesen seien. Weiter seien die Vier nicht irgendeine Ansammlung gewesen, sondern waren eine politische Versammlung im Sinne des Grundgesetzes. Der Artikel der Versammlungsfreiheit sei in der damals geltenden Corona-Verordnung nicht berücksichtigt worden. Das ist erst in den neueren Fassung der Corona-Verordnung geschehen. Heute sei es allgemeine Auffassung, dass durch die Corona-Verordnung kein pauschales Versammlungsverbot ausgesprochen werden kann. Um diese Rechtsmeinung zu untermauern, wurden der Richterin diverse Entscheidungen anderer Gerichte vorgelegt.

Die Richterin folgte nicht dem Antrag der Verteidigung, die Betroffene freizusprechen. Sie stellte aber das Verfahren ein und legte die Kosten des Gerichtsverfahrens der Staatskasse auf. Die Betroffene hätte die Kosten ihrer Verteidigung aber selbst zu tragen. Ihrer Meinung könne nach der Corona-Verordnung in Fällen wie diesen ein Bußgeld verhängt werden. Nur sei hier nicht endgültig bewiesen, ob der Vorwurf tatsächlich zutrifft. Dazu hätten aber der Sachverhalt weiter aufgeklärt werden weitere Zeug*innen gehört werden müssen, und das wärebei dem geringen Bußgeld unökonomisch. Ihrer Auffassung nach war durch die Aussage des Polizeibeamten, der die Gruppe angeblich nah beieinander gesehen haben will, genug Anfangsverdacht gegeben.

In diesem Verfahren zeigt sich einmal mehr, wie findig Gerichte und Polizei sind, wenn es darum geht, linke politische Aktivist*innen zu sanktionieren. Weil sich in diesem Fall keine Beweise für eine Sachbeschädigung finden ließen, werden eben Bußgelder wegen angeblichen Corona-Verstößen verteilt. Die Corona-Verordnung wird so zu einem weiteren Instrument im Baukasten der Repression. Dennoch zeigt sich auch, dass Einsprüche gegen diese Bußgelder durchaus erfolgreich sein können. Das Bußgeld muss letztendlich nicht bezahlt werden.

Kriminalisierung eines freien Journalisten durch Basler Polizei und Justiz

via RH Freiburg

Rote Hilfe OG Freiburg verurteilt die Kriminalisierung eines freien Jouranlisten durch Basler Polizei und Justiz

Am 8. Juli 2019 blockierten Klimaaktivist*innen in Basel eine Filiale der Bank UBS. Sie protestierten mit der Aktion gegen die massiven Investitionen der UBS in klimaschädliche fossile Technologien und Industrien. Die Polizei räumte die Blockade nach rund 7 Stunden teils gewaltsam und nur mit kurzer Vorwarnung. 37 Aktivist*innen wurden in Gewahrsam genommen und bis zu 45 Std. festgehalten. Anschließend erhielten alle Aktivist*innen hohe Strafbefehle. Die Tatvorwürfe (Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Nötigung und Hausfriedensbruch) wurden relativ willkürlich erhoben. Gegen Personen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft wurde zudem ein einjähriges Einreiseverbote in die Schweiz verhängt. Ein Großteil legte Widerspruch gegen die Strafbefehle ein. Die entsprechenden Prozesse gegen 56 in Basel angeklagte Aktivist*innen laufen seit dem 5. Januar 2021; die Urteilsverkündung ist für den 22. Januar angekündigt.

Von den Strafbefehlen betroffen war auch ein freier Journalist, der für das Freiburger freie Radio „Radio Dreyeckland (RDL)“ über die Aktion berichtete. Auch er wurde im Rahmen der Räumung der Blockade einer polizeilichen Personenkontrolle unterzogen. In dieser gab er an in seiner Funktion als Journalist für Radio Dreyeckland vor Ort zu sein. Seine Personalien wurden trotzdem notiert.

Im Februar 2020 erhielt der freie Journalist überraschend eine Mahnung von der Staatsanwaltschaft Basel zur Zahlung einer ausstehenden Buße. Er ging von einem Versehen aus und teilte dies so auch der Staatsanwaltschaft mit. Im Juli 2020 erreichte ihn dann ein Schreiben des deutschen Bundesamtes für Justiz, dass eine Eintragung einer ausländischen Verurteilung in das Bundeszentralregister erfolgt sei. Der Betroffene schaltete daraufhin einen Anwalt ein, welcher Einspruch einlegte und Akteneinsicht beantragte.

Es stellte sich heraus, dass ihm am 18. Dezember 2020 ein Strafbefehl zugestellt werden sollte, der jedoch durch seinen zwischenzeitlichen Umzug nicht zugestellt werden konnte. Daraufhin publizierte die Staatsanwaltschaft Basel den Strafbefehl im Juni 2020 im Kantonsblatt Basel-Stadt  um so die Rechtswirksamkeit des Strafbefehls sicherzustellen. Vorgeworfen wurde ihm die Teilnahme an der Blockadeaktion. In den Akten fehlte pikanterweise die Aussage des Betroffenen, dass er als Journalist vor Ort war. Dies ist besonders interessant, da der Journalist über das Radio einfach zu kontaktieren gewesen wäre.

Die Staatsanwaltschaft Basel lehnte den Einspruch des Betroffenen schlussendlich ab, da dieser zu spät erfolgt sei. Auf seine Anwesenheit als Journalist wurde nicht weiter eingegangen.

Als Rote Hilfe Ortsgruppe Freiburg halten wir die Verurteilung des freien Journalisten für einen Skandal! Die Basler Polizei und Justiz greifen mit der Kriminalisierung eines freien Journalisten massiv in die Pressefreiheit ein. Es sollen hier nicht nur die Teilnehmer*innen der politischen Aktion strafrechtlich verfolgt werden, sondern auch die Berichterstattung über ebendiese Aktion. In einem demokratischen Land haben aber nicht Polizei und Justiz zu entscheiden, wer wie über was berichtet, sondern nur die freie Presse selbst.

Nicht nur in diesem Fall zeigt sich der unbedingte Verfolgungswille der Basler Justiz gegen Linke. Die friedlichen Bankblockierer*innen sind mit extrem hohen Geldstrafen konfrontiert. Teilnehmer*innen einer Blockadeaktion gegen einen Naziaufmarsch in Basel werden aktuell ebanfalls zu hohen Haftstrafen (teilweise ohne Bewährung) verurteilt.

Unterstützt die Betroffenen! Spenden für die Verteidigung der Klima-Aktivist*innen können gerne auf folgendes Konto eingezahlt werden:

Empfänger: Recht auf Stadt für Alle
[Breisacherstrasse 60, 4057 Basel]

IBAN: CH91 0839 2000 1570 7530 3

Für weitere Information: https://www.climatejustice.ch/banken-prozesse/

Prozessbericht: §114 Verfahren gegen Pius-Gegner

via RH Freiburg

Am 09.12. wurde vor dem Amtsgericht Freiburg ein weiterer §114 Fall („tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“) verhandelt. Dabei soll der Beschuldigte während einer brutalen Räumung von Gegendemonstrant*innen einem Polizeibeamten in die Schutzpanzerung gegriffen und beleidigt haben. Die Staatsanwaltschaft versuchte ein weiteres Mal den neuen §114 dafür zu nutzen einen politischen Aktivisten zu einer hohen Geldstrafe (100 Tagessätze) zu verurteilen.

Im April 2019 demonstrierte wie jedes Jahr die rechtsklerikale Piusbruderschaft in Freiburg. Dazu gab es wieder einen breiten antifaschistischen Gegenprotest und Versuche den Aufmarsch zu blockieren. Dabei kam es angeblich zu dem oben beschriebenen „Angriff“.

Vor Gericht waren drei Zeugen der Polizei geladen. Diese konnten sich alle auch eineinhalb Jahre später noch sehr präzise an den Vorfall erinnern – sogar an den exakten Wortlaut der Beleidigung. Als weiteres Beweismittel diente ein Video, welches den Griff in die Panzerung aber nicht zeigte. Auf dem Video war der ganze Vorfall bis auf einige wenige Sekunden zu sehen. Dies schien aber weder Richterin noch Staatsanwaltschaft zu beindrucken. Der Richterin fiel beim Betrachten des Videos dann wenigstens noch negativ auf, dass die Polizei eine*n unbeteiligte*n Fahradfahrer*in ohne ersichtlichen Grund umstieß. Die Nachfragen bei den drei Zeugen ergab aber, dass alle drei sich daran überhaupt nicht erinnern konnten…

Das die Richterin den Angeklagten am Ende zu 50 Tagessätzen nach §113 (Widerstand) verurteilte, zeigt einmal mehr, wie willkürlich solche Prozesse sind: Politische Aktivist*innen werden kriminalisiert, brutale Polizeischläger*innen werden nicht weiter verfolgt und kommen auch mit den offensichtlichsten Absprachen im Vorfeld von Prozessen durch, ohne das Richter*innen oder Staatsanwaltschaft irgendetwas hinterfragen würden.

Thomas Meyer-Falk: Corona – Quarantäne in JVA Freiburg beendet

von Thomas Meyer-Falk via indy:

Wie vor ein paar Tagen berichtet, herrschte seit dem 04.12.2020 in der südbadischen Haftanstalt Freiburg Corona-Alarm, nachdem ein Insasse positiv auf das Virus getestet worden war.

Am Spätnachmittag des 09.12.2020 endeten die Isolationsmaßnahmen weitestgehend.

Ablauf der letzten Tage – Corona-Alarm am Freitag und Wochenende

Am Freitag, 04.12.2020, erfolgte gegen 17:30 Uhr ein sogenannter „Generaleinschluss“, alle Insassen wurden ohne Mitteilung über die Hintergründe in ihren Zellen weggeschlossen.

Circa 19:30 Uhr gab es eine Durchsage des Anstaltsleiters Völkel, wonach ein Insasse der Station 4-3 positiv auf Covid getestet worden sei und ab sofort „Klappenbetrieb“ angeordnet worden sei. Eine Kontaktnachverfolgung sei gescheitert.

Als erste Reaktion trommelten Insassen gegen die Zellentüren, die Gitter und schrien aus dem Fenster.

Denn de facto bedeutete die Durchsage ab sofort Isolationshaft für alle Insassen. Kein Hofgang, kein Duschen, keine Besuche, die Zelle bleibt 24 Stunden/Tag geschlossen, eine Versorgung mit Essen, WC-Papier etc. wird durch eine kleine Luke in der Türmitte durch das Personal sicher gestellt.

Der Montag, 07.12.2020

Erst am Montag, 07.12.2020, wurde dann zumindest das Einzelduschen ermöglicht, d.h., jeder Insasse, zumindest im Bereich der Sicherungsverwahrung (SV), wurde alleine aus seiner Zelle gelassen, um ein paar Minuten duschen zu können.

Am Vormittag meldete sich der Anstaltsarzt Dr. Teichmann per Durchsage und bat nachdrücklich um Verständnis für die Isolationshaftmaßnahmen der Insassen.

Der Anstaltsleiter meldete sich wenige Zeit später ebenfalls per Durchsage. Danach treffe am Dienstag der „Diagnose-Truck“ ein. Dabei handelt es sich um einen LKW, der in der JVA Mannheim stationiert ist und dessen Personal während der Corona-Pandemie in Baden-Württemberg bei Corona-Ausbrüchen vor Ort Testungen durchführt.

Bis Mittwochabend sollten, so der Behördenleiter, die Ergebnisse vorliegen.

Ferner betonte er, der für diese Woche terminierte „Einkauf“ finde statt.

Dort werden von der Firma Massak Logistik GmbH alle 14 Tage die Waren des täglichen Bedarfs wie Tabak, Kaffee, Lebensmittel geliefert.

Die Stationspsychologin Frau W. und der Sozialarbeiter S. (Abt. SV) ließen über den Stationsbeamten L. einen kurzen Brief an die „Lieben Bewohner der Station 2“ verteilen, in welchem sie Gespräche an der „Klappe“, gemeint ist die genannte Luke in der Zellentüre, anboten und allen Insassen „gutes Durchhaltevermögen und Gesundheit“ wünschten.

Dienstag, 08.12.2020

So erfolgte ab Dienstag, 08.12.2020, eine Testung aller Insassen, d.h., der bekannte Mund-Naseabstrich. Der „Klappenbetrieb“ wurde fortgesetzt.

Als sich am Mittwoch in den Vormittagsstunden keine Veränderung des Zustandes abzeichnete, begannen wieder Insassen gegen die Zellentüren zu treten, einer forderte dazu auf, das Essen zu verweigern.

Mittwoch, 09.12.2020

Am Mittwoch, 09.12.2020, meldete sich am Spätnachmittag der Anstaltsleiter doch noch gegen 17:15 Uhr und teilte mit, die Testungen hätten bei Insassen keine weiteren positiven Testungen ergeben, so dass man ab Donnerstagnachmittag voraussichtlich zum Regelbetrieb zurück kehren könne.

Das trug nicht wirklich zur Entspannung bei, sofort schrien Gefangene aus den Zellenfenstern und forderten Zellenaufschluss. Im Bereich der SV wurden zumindest noch kurze Zeit von 17:30 – 18:45 Uhr die Hafträume geöffnet, so dass die Insassen sich etwas bewegen konnten.

Bewertung

Angesichts der hohen Zahl von Insassen, insbesondere im Bereich der SV, welche besonders gefährdet sind, sollten sie sich mit Covid infizieren, war es sicherlich nicht völlig unberechtigt, ganz zu Anfang Maßnahmen zu ergreifen.Allerdings haperte es aus Insassensicht an der Kommunikation ebenso wie am Tempo, an der Gewährleistung grundlegender Alltagsleistungen und ob die Maßnahmen insgesamt verhältnismäßig waren, ist auch klärungsbedürftig.

Zur Kommunikation: insbesondere am Wochenende und auch die weiteren Tage fehlte es an Informationen über Sachstand und Zwischenstand der Maßnahmen.

Vor allem auch in gängigen Sprachen. Die wenigen Durchsagen, die es gab, erfolgten in deutscher Sprache. Dabei sitzen Insassen verschiedenster Nationen in Freiburg ein und nicht wenige dürften sprachlich die Durchsagen kaum verstanden haben. Weshalb keine entsprechenden Übersetzungen in arabisch, türkisch, spanisch und weiteren Sprachen erfolgten, ist nicht nachvollziehbar.

Auch die wenigen Durchsagen reichten nicht aus. Man muss sich vor Augen führen, dass die Insassen schlicht weggeschlossen wurden ohne weitere Information. Hier zeigte sich auch wieder die stahlharte Grundhaltung, die hinter der freundlichen Fassade steckt.

Insassinnen und Insassen haben als Körperobjekte zu fungieren, die auf Anordnung widerspruchslos hinzunehmen haben, dass sie tagelang isoliert werden (und jene, die kein Deutsch verstehen, dass sie nicht einmal die Hintergründe im Ansatz verstehen konnten).

Zum Tempo: weshalb der „Diagnose-Truck“ nicht schon am Samstag zum Einsatz kam, sondern erst am Dienstag, ist nicht erläutert worden.

Wenn er andernorts im Einsatz gewesen sein sollte, hätte man anderweitig schon am Samstag mit den Testungen beginnen und nicht die Insassen tagelang einfach nur wegschließen müssen.

Zu den Alltagsleistungen: zwar klappte die Versorgung mit Anstaltsessen, auch wenn ein Insasse aus der Strafhaft ganz treffend aus dem Fenster brüllte, die Anstalt möge sich „das Schnitzel in den Arsch schieben“, er wolle Zellenaufschluss. Aber schon bei der Versorgung mit frischer Wäsche scheiterte die Anstalt. Zwar wurde „Wäschetausch“ per Durchsage versprochen, zumindest in der SV gab es keinen.

Schließlich die Verhältnismäßigkeit: für den SV, die in einem eigenständigen Anbau untergebracht ist, muss gefragt werden, weshalb hier nicht schon am Wochenende eine Testung aller Insassen durchgeführt wurde, um dann bei negativen Ergebnissen umgehend die Zellen wieder öffnen zu können.

Die Insassen einer ganzen Anstalt in Isolationshaft zu stecken, ist für die Betroffenen seelisch und körperlich enorm belastend. In Hamburg wurden an Insassen zu Beginn der Pandemie Handys verteilt, warum nicht auch hier im Süden? Das würde sofort ganz viel Druck aus der Situation nehmen!Im Bereich der SV haben die Gefangenen zumindest den Vorteil, dass die Hafträume mit Telefonen ausgestattet sind. So konnten zumindest jene Insassen mit Außenkontakten telefonieren.

Zwischenzeitlich hat die JVA alle Insassen im Alter von über 60 Jahren sowie an Risikopatienten FFP-2 Masken verteilt. Die Sicherungsverwahrten dürfen bis auf weiteres nicht zusammen mit Strafgefangenen arbeiten.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),

Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

http://www.freedom-for-thomas.de

Thomas Meyer-Falk: Corona-Fall in JVA Freiburg

von Thomas Meyer-Falk via indy:

Am 04.12.2020 erfolgte gegen 17:30 Uhr der Generaleinschluss aller Insassen der JVA Freiburg. Gegen 19:30 Uhr erfolgte über die Sprechanlage eine Information dahingehend, dass ein Insasse positiv auf Corona getestet worden sei. Die Anstaltsärzte hätten mit umfangreichen Testungen begonnen. Einstweilen blieben alle Hafträume verschlossen, die Versorgung erfolge nur über die Luke in den Haftraumtüren.

Daraufhin fingen dutzende Insassen aus Protest gegen die Zellentüren und Fenstergitter zu schlagen.

Thomas Meyer-Falk
z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV)
Hermann-Herder-Str. 8
D-79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de